03.11.2021 - 6.9 Verlängerung der Frist der Sanierungsmaßnahme "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Gemäß § 22 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) erklärt der Stadtverordnete Kirsch, Fraktionrgerbündnis, seine Befangenheit und nimmt an der Beratung und Abstimmung dieser Vorlage nicht teil.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt

 

Die Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Babelsberg Süd“ wird gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 235 Abs. 4 BauGB bis zum 31.12.2024 verlängert.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen