03.11.2021 - 8.1 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in ...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird namens der Fraktion DIE aNDERE von der Stadtverordneten Tinney eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Adler, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion und in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird auch in seiner Funktion als städtischer Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Betriebe beauftragt:

 

1. der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen, wie hoch der Anteil von schwerbehinderten Beschäftigten in den städtischen Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist.

 

2. die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren, in welchen städtischen Betrieben die gesetzlich vorgeschriebene Quote von schwerbehinderten Beschäftigten nicht eingehalten wurde oder wird und welche Ausgleichmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen in diesen Fällen jeweils umgesetzt wurden.

 

3. in Zusammenarbeit mit dem Beirat und der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, um den Anteil von schwerbehinderten Beschäftigten so zu erhöhen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Quote in allen städtischen Betrieben übertroffen wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2022 über den Sachstand zu informieren.

 

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Anlagen zur Vorlage