03.11.2021 - 8.9 Anpassung des Beschlusses der StVV zur Integrie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 03.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:06
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Entsprechend den beschlossenen Änderungen in der Tagesordnung wird dieser Antrag gemeinsam mit der DS 21/SVV/1109 behandelt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Hähle als Schulleiter des Oberstufenzentrums 1 das Rederecht in dem er für den Erhalt des Oberstufenzentrums I wirbt und dies begründet.
Anschließend wird der Antrag namens der Fraktion CDU vom Stadtverordneten Finken eingebracht sowie die Überweisung beider Drucksachen in den Ausschuss für Bildung und Sport beantragt.
Nach der gemeinsamen Beratung, siehe Tagesordnungspunkt 8.31, wird der Antrag namentlich zur Abstimmung gestellt:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Beschluss zur Integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026 in der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Juni 2021 wird wie folgt geändert:
a) Die Schule am Schloss (28) verbleibt am Interimsstandort in der Modulanlage an der Esplanade. Dieser Standort wird so qualifiziert, dass er auch für die Folgeschuljahre genutzt werden kann. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2027/2028 erfolgt der Umzug nach Krampnitz.
b) Die Schule am Schloss (28) wird in den gesamten Prozess (Planung, Bau, etc.) für den Schulbau in Krampnitz eng eingebunden, um den Bedürfnissen der Schule beim Bau des neuen Schulstandortes Rechnung zu tragen.
c) Am Standort Pappelallee wird zum Schuljahr 2022/2023 ein vierzügiges Gymnasium errichtet. Das Gymnasium startet zunächst am Standort Jägerallee (derzeit OSZ I) als zwei bis vierzügiges Gymnasium. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2027/2028 erfolgt die Fortführung des vierzügigen Gymnasiums in massiver Bauweise am Standort Pappelallee.
d) Die Organisationsstrukturen der Oberstufenzentren werden überprüft, um eine sinnvolle und wirtschaftliche Auslastung an den einzelnen Standorten zu erreichen. Insbesondere in Anbetracht der schwierigen Standortsuche für soziale Infrastruktur in der Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Verlagerung von Oberstufenzentren/ Bildungsgängen innerhalb der Landeshauptstadt zu prüfen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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542,4 kB
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