03.11.2021 - 8.13 Hybridsitzungen in der LHP
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.13
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 03.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:06
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Antrag wird namens der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom Stadtverordneten Marquardt eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Wollenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung und in den Hauptausschuss.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der neuen Kommunalverfassung die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für hybride SVV-, Ausschuss- Fraktions- sowie Ortsbeiratssitzungen in der LHP zu schaffen. Dabei soll in drei Phasen vorgegangen werden:
Phase 1 – Erstellung Konzept
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum ersten Quartal 2022 ein Konzept für hybride Sitzungen zu erarbeiten. In dem Konzept sollen u.a. die prozessualen Fragen und technischen Anforderungen beschrieben werden. Weiterhin soll hier ein Zeitplan zu einer möglichen Umsetzung im Rahmen der baulichen Realisierung neuer Plenar- und Ausschussräume für die SVV vorgelegt werden.
Phase 2 – Pilotphase
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des Konzeptes aus Phase 1 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zwei Ausschüsse als Pilot-/Modellvorhaben mit hybriden Sitzungen beginnen können. In dieser Pilotphase sollen Konzept und Umsetzungsschritte in regelmäßiger Rückkoppelung mit den Nutzenden überprüft und ggf. angepasst werden.
Phase 3 – Technische Umsetzung
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des Konzeptes aus Phase 1 sowie der Erfahrungen und Modifikationen aus Phase 2 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Ausschüsse, die Stadtverordnetenversammlungen sowie die Fraktionen in ihren neuen Räumen in hybrider Form entsprechend der Zeitplanung tagen können.