03.11.2021 - 9.4 Neubildung Werksausschuss Kommunaler Immobilien...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedarf und bittet, die Ja-Stimmen zu zählen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Werksausschuss des städtischen Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilien Service“ (KIS) wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet.

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Anlagen