03.11.2021 - 9.5 Neubildung Aufsichtsrat Ernst von Bergmann Klin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedarf.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Aufsichtsrat des Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet.

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen