03.11.2021 - 9.6 Neubildung Aufsichtsrat Stadtwerke Potsdam GmbH

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedarf.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet.
 

 

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Anlagen