01.12.2021 - 7.18 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag mit einer Terminanpassung auf rz 2022 zuzustimmen. Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit der vom Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfohlenen Terminanpassung zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird auch in seiner Funktion als städtischer Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Betriebe beauftragt:

 

1. der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen, wie hoch der Anteil von schwerbehinderten Beschäftigten in den städtischen Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist.

 

2. die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren, in welchen städtischen Betrieben die gesetzlich vorgeschriebene Quote von schwerbehinderten Beschäftigten nicht eingehalten wurde oder wird und welche Ausgleichmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen in diesen Fällen jeweils umgesetzt wurden.

 

3. in Zusammenarbeit mit dem Beirat und der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, um den Anteil von schwerbehinderten Beschäftigten so zu erhöhen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Quote in allen städtischen Betrieben übertroffen wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im März 2022 über den Sachstand zu informieren.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen