28.04.2021 - 7 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Ortsbeirat Fahrland
- Datum:
- Mi., 28.04.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Schmäh stellt, anhand von ausgereichten Unterlagen, die Planungen zum Modellprojekt „Klimamoor“ vor.
Das vom Brandenburgischen Landesamt für Umwelt beauftragte Projekt ist auf 6 Jahre angelegt und startet Ende April mit der Kontaktaufnahme u.a. zu den Landwirten der angrenzenden Flächen. Parallel erfolgt die Bestandsaufnahme der Wasserstände sowie die Pflanzenerfassung. Im Ergebnis werden die nächsten Schritte bzw. Maßnahmen festgelegt.
In Potsdam bildet der Polder Fahrland das Pilotprojekt.
Neben den Aspekten des Klimaschutzes, der Reduzierung der CO² Emissionen durch die Wiedervernässung der Moore sollen auch Fördermöglichkeiten für die Landwirte aufgezeigt werden.
Das Projekt müsse sich für den Einzelnen lohnen und die wirtschaftliche Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen befördern.
In der sich anschließenden Diskussion wird u.a. angeregt, dass der Wasser- und Bodenverband in das Projekt einbezogen werden sollte.
Es werden Befürchtungen geäußert, dass auf Grund der geplanten Wiedervernässung einer Fläche, diese für die landwirtschaftliche Nutzung verloren gehen. Hier sei die Bereitstellung von Ersatzflächen notwendig.
Herr Schmäh betont, dass die Mitarbeit am Projekt auf Freiwilligkeit beruht; die jeweiligen geplanten Maßnahmen werden individuell geprüft und mit den Betroffenen besprochen.
Frau Lange hat eine Nachfrage zum Stand der Entwicklung des Bebauungsplanes Krampnitz 141-6 Park/Luch/Feldflur und zu den Möglichkkeiten, dem Ruderclub Vineta in dem Bereich die Errichtung eines Flachbaus sowie eines Steges zu ermöglichen.
Herr Schmäh erwidert, dass geplant sei, den Krampnitzsee zur Erholungsnutzung zugänglich zu machen. Im Bereich der Marina seien naturschutzrechtliche Belange zu beachten. Im Rahmen der Entwicklung können diese geprüft und ggf. angepasst werden. Die Fläche wäre geeignet; entsprechende Festlegungen in der Bebauungsplanung wären erforderlich.
Die Zuständigkeit läge allerdings beim Landesumweltamt. Die Genehmigung wäre auch abhängig von der Anzahl der geschützten Biotope und Arten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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132,1 kB
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