27.10.2021 - 2.1 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen...

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Zur Niederschrift der Sitzung vom 18.08.2021 schlägt Herr Wartenberg folgende Klarstellung vor:

TOP 7 Informationen des Ortsvorstehers

Letzter Textblock, dritter Satz ist wie folgt zu ändern:

Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung würde sich demnach das Budget für Fahrland auf ca. 20 T€ reduzieren der Anteil des Ortsteiles Fahrland an den jährlichen Kosten ca. 2,5 T€ betragen. Der Ortsvorsteher wird …“

 

Gegen diese Änderung erhebt sich kein Widerspruch; sie wird einstimmig bestätigt.

 

Herr Walter schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 6.2 Vorbereitung einer erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 161 „Wohnanlage Ketziner Straße“ wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern:

  1. Ausführliche Wiedergabe des o.g. Rederechtsbeitrages von Frau Raudzus-Walter in der Niederschrift
  2. Ergänzungen zum Rederechtsbeitrages von Herrn Weidling
  3. Ergänzungen zu den persönlichen Ausführungen betreffend der Hinweise des Ortsvorstehers zum Umgang mit der Befangenheitsklausel der Brandenburgischen Kommunalverfassung

 

Zu den Punkten 1 und 2 führt der Ortsvorsteher aus:

Über die Sitzungen des Ortsbeirates wird ein Ergebnisprotokoll geführt, in dem Beiträge im Rahmen eines gewährten Rederechtes aufgeführt und die Inhalte zusammengefasst dargestellt werden.

Die beantragten Änderungen stellen zudem eine persönliche Meinung zu den Aussagen Dritter dar.

Zu Punkt 3 stellt der Ortsvorsteher fest, dass die Darstellung in der vorliegenden Niederschrift korrekt ist.

Herr Walter geht auf die Ausführungen des Ortsvorstehers ein; im Anschluss wird die Niederschrift der Sitzung vom 18.08.2021 mit der von Herr Wartenberg vorgeschlagenen Klarstellung mit 7 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung bestätigt.