27.10.2021 - 5.3 Übernahme der Kosten für Glückwünsche anlässlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Matz bringt den Antrag ein.

Dieser wird im Anschluss zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten, die im 4. Quartal 2021 für Glückwünsche anlässlich der Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen (entsprechend § 50, Abs. 2 Bundesmeldegesetz) sowie zu Betriebsjubiläen bis zu einer Höhe von insgesamt 500,00 € entstanden sind.

In Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher soll das Ortsbeiratsmitglied Claus Wartenberg diese Aufgabe übernehmen.

 

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Anlagen