12.01.2021 - 4.3 Digitale Bauantragstellung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion CDU FA, SBWL
- Datum:
- Di., 12.01.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Eichert bringt den Antrag ein und erklärt, dass Bauanträge in Potsdam derzeit nur in Papierform eingereicht werden könnten. Dieses Verfahren sei nicht mehr zeitgemäß und die elektronische Form sei nach Gesetz explizit erlaubt.
In Brandenburg an der Havel könnten Bauanträge bereits jetzt digital gestellt werden.
Herr Franke, Bereichsleiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde, bittet darum, diesen Antrag aus formalen Gründen abzulehnen. Die Entscheidung liege nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Potsdams. Die gesetzliche Grundlage ist mit der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) eine Vorschrift auf Landesebene.
Aktuell sei es im Land Brandenburg gängige Praxis, Bauanträge in Papierform zu stellen. Die Stadt Brandenburg bildet hier bisher eine Ausnahme.
Darüber hinaus sei im Zuge des landesweiten Projektes „Virtuelles Bauamt“ eine einheitliche (digitale) Lösung zur Vereinfachung der Antragstellung bereits in der Erarbeitung. Ein individueller Vorstoß der Landeshauptstadt Potsdam ist daher nicht anzuraten.
Herr Jetschmanegg, Dezernent des Geschäftsbereiches Zentrale Verwaltung, unterstützt die Argumentation von Herrn Franke und ergänzt, dass dieser Antrag vom ebenfalls zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes abgelehnt wurde.
Der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung empfiehlt die Stadtverordnetenversammlung der DS 20/SVV/1283 abzulehnen.