19.01.2021 - 4.5 Stadtentwicklungskonzept Hochhäuser

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der SBWL-Ausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 24.11.2020 mit dem Antrag befasst und ihn der Stadtverordnetenversammlung in geänderter Fassung zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Anfang Dezember 2020 erfolgte die Rücküberweisung in den SBWL-Ausschuss.

 

 

 

Frau Hüneke bringt für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende neue Fassung ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Stadtentwicklungskonzept Hochhäuser erarbeiten zu lassen, das nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung im Sinne von § 1 (6) Nr. 11 BauGB in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden soll.

 

Das Konzept soll Verfahrensmaßstäbe benennen, die einer baukulturellen, sozialen und klimagerechten Qualitätssteuerung bei Hochhausbauten dienen, und zugleich Tabuzonen für eine ausgreifende Höherentwicklung definieren. Hochhausbauten bleiben eine Ausnahme in Potsdam, eine ungeregelte Veränderung des Weichbildes der Stadt soll mit dem Konzept unterbunden werden.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist das Ergebnis im Dezember 2021 vorzulegen.

 

 

Herr Jäkel erinnert an das bereits im SBWL-Ausschuss abgegebene Votum und bringt folgenden Änderungsantrag für die Fraktion DIE LINKE (vom 1.12.21) ein:

 

Im vorliegenden, im SBWL geänderten, Antragstext ist im 2. Absatz der 2. Satz zu streichen.

Der 2. Absatz behält nur den Wortlaut: „Das Stadtentwicklungskonzept soll Entwicklungsräume beziehungsweise Tabuzonen für eine ausgreifende Höhenentwicklung definieren.“

 

 

Frau Heigl bringt gemeinsam mit Herrn Pfrogner folgenden Änderungsantrag r die Fraktion DIE aNDERE (vom 1.12.2021) ein und bittet diesen abzustimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge die Ds 20/SVV/1011 in der folgenden Fassung beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Stadtentwicklungskonzept Hochhäuser erarbeiten zu lassen, das nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung im Sinne von § 1 (6) Nr. 11 BauGB in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden soll.

 

Das Stadtentwicklungskonzept soll Entwicklungsräume für Hochhäuser an definierten Orten im Stadtgebiet konzentrieren und zugleich Tabuzonen für eine ausgreifende Höhenentwicklung definieren. Hochhausbauten bleiben eine Ausnahme in Potsdam, eine ungeregelte Veränderung des Weichbildes der Stadt soll unterbunden werden.

 

Darüber hinaus soll das Konzept Verfahrensmaßstäbe benennen, die einer baukulturellen, sozialen und klimagerechten Qualitätssteuerung bei Hochhausbauten dienen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist das Ergebnis im Dezember 2021 vorzulegen.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) erinnert an die Diskussion im November 2020. Es stehen weder die finanziellen noch die personellen Kapazitäten zur Verfügung. Die Bearbeitung könne nicht verwaltungsintern vorgenommen werden, so dass die Vorbereitung der Vergabe erforderlich sei. Die Vorlage des Ergebnisses sei nicht bis Dezember 2021 möglich, sondern eher bis Dezember 2022 denkbar.

 

 

Frau Hüneke übernimmt die geänderte Terminstellung auf Dezember 2022.

 

Die Fraktion DIE aNDERE ebenfalls.

 

 

Die vorliegenden Änderungsanträge werden zur Abstimmung gestellt:

 

Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE

Abstimmungsergebnis: 3/6/0 damit abgelehnt

 

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE

Abstimmungsergebnis: 3/6/0 damit abgelehnt

 

 

Abschließend erfolgt die Abstimmung der neuen Fassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Stadtentwicklungskonzept Hochhäuser erarbeiten zu lassen, das nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung im Sinne von § 1 (6) Nr. 11 BauGB in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden soll.
 

Das Konzept soll Verfahrensmaßstäbe benennen, die einer baukulturellen, sozialen und klimagerechten Qualitätssteuerung bei Hochhausbauten dienen, und zugleich Tabuzonen für eine ausgreifende Höherentwicklung definieren. Hochhausbauten bleiben eine Ausnahme in Potsdam, eine ungeregelte Veränderung des Weichbildes der Stadt soll mit dem Konzept unterbunden werden.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist das Ergebnis im Dezember 2022 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11496&TOLFDNR=136269&selfaction=print