21.01.2021 - 3 Informationen des Jugendamtes

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Regelung Kita/ Schule ab 11.01.2021

Frau Aubel berichtet, dass die aktuellen Regelungen für die Schulen weiterhin bis zum 14.02.2021 gelten werden. Das heißt ausschließlich die Abschlussklassen werden in Präsensform beschult, alle anderen im Distanzlernen. Für die erste bis vierte Klasse sowie in Ausnahmefällen auch für fünfte und sechste Klassen wird die Notbetreuung im Hort angeboten.

 

Aktueller Stand für Kitas nach der Entscheidung des Bundes sei laut Frau Aubel, dass ab nächster Woche diese eventuell wieder geöffnet werden, jedoch weiterhin mit dem dringenden Appell an die Eltern, ihre Kinder nur zu schicken sofern keine andere alternative Betreuung möglich sei. Explizit für das Land Brandenburg lege aber bis dato noch keine schriftliche Verordnung vor, mit dieser werde am nächsten Tag gerechnet.

Unabhängig davon habe der Krisenstab ein Stufenkonzept entwickelt. Grundlage dafür seien diverse Indikatoren, d.h. es wird nicht nur der Inzidenzwert berücksichtigt, sondern auch das Infektionsgeschehen in der Region, wie entwickelt sich die Inzidenz, wie ist die Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern. Die Potsdamer „Corona Ampel“ entscheidet dann je nach Farbe über die jeweils einzuleitende Maßnahme. Aktuell stünde die Ampel auf gelb, da der Inzidenzwert sowie die anderen Faktoren gesunken seien. Frau Aubel sichert den Trägern für den kommenden Montag eine Onlineberatung zum Stufenkonzept mit der Verwaltung zu.

 

In der anschließenden Diskussion werden u.a. einheitliche Schutzmaßnahmen für Erzieher gefordert. Frau Aubel erläutert, dass das Stufenkonzept die Verpflichtung zum Tragen von Masken und die Durchführung von Spuckschnelltests vorsehe. Weiterhin weist sie darauf hin, dass der Schutz der Mitarbeiter zunächst Aufgabe des Arbeitgebers sei, d.h. der freien Träger. Diese könnten jederzeit ihre expliziten Bedarfe und Wünsche an die Verwaltung richten (z.B. FFP2 Masken). Die werde sich dafür einsetzen, dass diese Mehrbedarfe im Rahmen der BKA abgerechnet werden könnten.

 

Auf Nachfrage berichtet Frau Schelle, dass die Notbetreuung für Eltern-Kind-Gruppen sowie AKi (andere Kindertagesbetreuung im Grundschulalter) dieses Mal nicht ausgenommen sei. Eine Notbetreuung in diesen Einrichtungen kann unter Einhaltung der Rahmenbedingungen und des Hygieneplans angeboten werden.

 

Frau Tietz erläutert zu den seit einigen Tagen in den Kinder- und Jugendclubs stattfinden Unterstützungsangeboten. Diese Gruppenangebote mit maximal fünf Teilnehmern richte sich an Kinder- und Jugendliche. Die Anmeldung erfolge über die Schulen, bisher seien aber noch freie Plätze vorhanden.

 

Herr Kulke begrüßt die Unterstützung durch die Einrichtungen der Kinder- und Jugendclubs. Er regt an weitere Ressourcen für Kinder aus problematischen Kontexten zu nutzen, z.B. auch in Stadt- und Ortsteilen Potsdams, wo der Bedarf und die Auslastung bisher nicht so hoch seien. Frau Aubel mahnt zur Vorsicht, da man keine Parallelstruktur aufbauen sollte und die Eindämmung Vorrang habe. Die Anregung nimmt sie nichtsdestotrotz gerne mit. Herr Otto fragt, ob dafür temporäre pädagogische Tagesgruppen in Frage kommen würden. Laut Frau Reisenweber sei dies mit einem langwierigen Betriebserlaubnisverfahren zwischen MBJS und Verwaltung verbunden und nicht kurzfristig umsetzbar. Sie ergänzt, dass in einigen Stadtteilen Potsdams jedoch bereits Angebote für Kinder mit besonderem Bedarf bestehen würden.

 

Zum Abschluss der Diskussion informiert Frau Pohle darüber, dass die Richtlinie zur Integrationspauschale letzte Woche rausgekommen sei. Für Kinder mit Migrationshintergrund gebe es jetzt einen Antrag auf zusätzliche pädagogische Unterstützung und Lernbegleitung (Begleitung im Distanzlernen, Begleitung in Gemeinschaftsunterkünften).

 

Wie viele MA des FB 23 für Pandemie-Bewältigung eingesetzt?

Frau Aubel informiert, dass momentan insgesamt 36 Mitarbeiter des Fachbereiches 23 (von insgesamt ca. 300 Mitarbeitenden) in den Bereichen des Pandemiemanagements eingesetzt seien. Eine Anpassung dazu erfolge je nach aktuellem Bedarf. Die Abordnungen gelten teilweise bis zum 31.03.2021. Die Arbeitsfähigkeit sei dadurch stark eingeschränkt, viel Arbeit bleibe liegen. Frau Aubel bittet um entsprechende Berücksichtigung dieses Umstandes, auch nach der Pandemie.

 

Stand Rückzahlung

Seit dem letzten Sachstandsbericht im JHA am 26.11.2020 sei aufgrund nicht erneut erfolgter Erhebungen kein neuer Stand zu vermelden. Dies könne in den nächsten Sitzungen des JHA nachgereicht werden.

 

Umsetzungsstand Elternbeitragsordnung

Im Hinblick auf das nächste Kita Jahr solle im März in der Stadtverordnetenversammlung über diverse Varianten berichtet werden. Anfang Dezember wurden die Träger erneut angeschrieben, um Angaben von 2019 für die Berechnungen abzufragen. Von 39 Trägern habe man bis jetzt Rückmeldungen erhalten oder liegen Daten aufgrund der Einvernehmensherstellung vor, von 9 Trägern liegen alle Daten vor, die man für die Prüfung braucht. Von 9 Trägern fehlt jegliche Rückmeldung. Damit sei keine valide Berechnung möglich. Die Abfrage werde erneut erfolgen. Sollten jedoch keine weiteren Rückmeldungen von den Trägern kommen, müsse man der SVV übermitteln, dass ein Prüfauftrag nicht adäquat ausgeführt werden könne.

 

Frau Frenkler bietet an den Kontakt mit den ausstehenden Trägern herzustellen, um die benötigten Angaben zu ermitteln.

 

Umsetzungsstand Mittagessen im Hort

Mit Schreiben der Verwaltung vom 30.09.2020 wurden die Träger beauftragt, Kinder mit Mittagessen zu versorgen und nur die „usliche Ersparnis“ in Rechnung zu stellen. Nach dem Austausch in der AG 78 am 27.10.2020 zur Umsetzung des Versorgungsauftrags sollten bis zum 05.12.2020 die Probleme nochmals benannt (bezüglich Umsetzung und bitte schriftliche Stellungnahme der AG 78) werden.

 

Der Auftrag wurde „durch Verwaltungshandeln als erledigt“ erklärt, was sich in der Sache auf die Höhe der Gesamtfinanzierung bezieht.

 

Grundsätzlich begrüßen die Träger das Ziel, die Eltern zu entlasten. Dennoch sehen sie vielfältige Umsetzungsschwierigkeiten:

 

Herausforderung / Verfahrensvorschlag Träger

sung / Hinweis LHP

Blick auf die Betriebserlaubnis (MBJS) u.a. zu räumlichen Auswirkungen

einzelfallbezogene Klärung unter Hinzuziehung des MBJS

hoher Verwaltungsaufwand bei Trägern (Catererabsprachen durch Träger)

ja, durch Neuregelung

 

unklare Rechtssituation hinsichtlich des Zeitpunkts der Zuständigkeit (Aufsicht bei Schulessen, Hortessen)

Folge: Vereinbarung zwischen Hort- und Schulträger bzw. zwischen Hort und Schule  (Zuständigkeit bezogen auf Kinder mit Betreuungsvertrag) erforderlich

Caterer verweigern ggf. Offenlegung von Kalkulationen ist verpflichtet häusliche Ersparnis festzulegen

aktuell klärt der Bereich Bau / Betrieb Schule durch Kontaktaufnahme mit jedem Caterer das Erfordernis der Offenlegung

Vorzugsvariante zum Verfahren (Rückmeldung eines Trägers): Hortträger erhebt nach einer durch die LHP festgelegten Höhe die häusliche Ersparnis und regelt im Rahmen des Betreuungsvertrages, Hortträger führt Anteil an die LHP ab, LHP regelt weiteres Verfahren mit Caterer

- nach interner Prüfung nicht möglich, da eine Abführung an LHP nicht möglich kein vertragliches Verhältnis mit Caterern

- Hortträger bekommen durch Pauschalfinanzierung eine Pauschale für das Mittagessen

 

Die Klärung der Verfahrensmöglichkeiten soll zum Ende der 4. KW abgeschlossen werden. Die LHP bekräftigt die Unterstützung r die freien Träger bei der Umsetzung im jeweiligen Einzelfall.

 

Frau Schelle sichert zu, dass in der nächsten Sitzung der AG 78 Rückmeldungen zum aktuellen Umsetzungstand eingeholt werden und erneut im JHA berichten wird.

 

Übersicht Dolmetscherleistungen

Frau Reisenweber berichtet, dass seit 2010 eine Richtlinie zur finanziellen Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sprachmittler-, Dolmetscher und Gebärdendolmetscherleistungen für Kinder und Jugendliche sowie volljährige Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Potsdam vorliege. Dafür wurden finanzielle Mittel in den Haushalt eingestellt. Bei der Antragsstellung wird nach zwei verschiedenen Kriterien unterschieden: berechtigte Personen und Einrichtungen können entsprechende Anträge einreichen. Die Anträge sind im Internet unter www.potsdam.de hinterlegt. Die vollständigen Antragsunterlagen sind mindestens 7 Tage vor dem geplanten Übersetzereinsatz einzureichen. In Notsituationen sowie drohender Gefährdung des Kindeswohls kann sofort ohne vorherige Antragstellung ein Übersetzer in Anspruch genommen werden. Der Antrag ist mit hinreichender Begründung umgehend nachzureichen. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen und der Erreichbarkeit des Dolmetscherbüros. In der Regel sind die Anträge in einem Tag bearbeitet, einschließlich Unterschriftsgang. Im Jahr 2020 wurden 175 Anträge gestellt, u.a. von 14 Potsdamer Schulen, Kinder- und Jugendclubs, Kitas sowie berechtigten Personen (z.B. für Facharztbesuche).

 

Die Verwaltung werde das Angebot in Zukunft noch mehr bewerben. Frau Pohle bietet an auch in den Gemeinschaftsunterkünften Werbung dafür zu machen.

 

Sonstiges

Auf Nachfrage durch Herrn Otto erläutert Frau Reisenweber, dass Angleichungen an Pauschalen für Pflegeeltern von Vollzeitpflegestellen entsprechend des Deutschen Vereins e.V. jedes Jahr vorgenommen werden. Aufgrund der aktuell angepassten Arbeitssituation in der Verwaltung (Homeoffice etc.) erfolge die Auszahlung des Pflegegeldes bis Juni 2021 jeweils für zwei Monate im Voraus. Über die veränderten Auszahlungsmodalitäten sei die gemeinsame Fachstelle Pflegekinderdienst informiert worden. Bei weiteren Fragen stehe man den Pflegestellen gern zur Verfügung.

 

Herr Ströber fragt, ob die im letzten JHA am 17.12.2020 angesprochene Verzögerung des Starts der Rufbereitschaft auch die Inobhutnahme betreffe. Frau Reisenweber bestätigt, dass u.a. auch innerhalb der Rufbereitschaft Inobhutnahmen außerhalb der regulären Dienstzeiten durchgeführt werden. Dies werde momentan noch über einen freien Träger abgedeckt, solle aber ab April 2021 durch den öffentlichen Träger übernommen werden. Innerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes führen die Mitarbeitenden des Jugendamtes die Inobhutnahmen durch.

 

PAUSE 18:15-18:30 Uhr

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