21.01.2021 - 3 Grundsatzbeschluss für die Anwendung alternativ...

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Die Vorsitzende informiert, dass mit diesem Grundsatzbeschluss eine Regelung getroffen werden soll, in welchem Umfang im Rechnungsprüfungsausschuss von den alternativen Sitzungsformaten der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung - BbgKomNotV) Gebrauch gemacht werden soll.

 

Herr Wobeto hat folgende Anmerkungen zu einigen Formulierungen:

  • In Absatz 5, Satz 1rden die Wörter „in der Regel“ irritieren.
  • Lt. Absatz 5, 2. Anstrich ist im Falle einer Videokonferenz die ausschließliche Behandlung von öffentlichen Tagesordnungspunkten möglich.
  • In Absatz 6, Satz 1 seien die Wörter im Einzelfall“ entbehrlich.

 

Die Vorsitzende informiert, dass der Beschlussvorschlag inhaltlich mit dem Büro der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt und an den Beschluss des Hauptausschusses vom 09.12.2020 angelehnt ist; dieser soll nicht geändert werden.

 

Weiteren Redebedarf gibt es nicht; der vorliegende Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt:

 

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses werden gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung - BbgKomNotV) folgende Regelungen getroffen:

 

Aufgrund der aktuellen Pandemielage sieht es der Rechnungsprüfungsausschuss als erforderlich an, die nachfolgenden in der BbgKomNotV bestimmten Abweichungen für die zukünftigen Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses anzuwenden.

 

Zukünftige Sitzungen werden als Präsenzsitzung oder Videositzung durchgeführt. Beschlüsse über Beratungsgegenstände, welche in dem Verfahren nach § 5 BbgKomNotV (Präsenzsitzung) oder § 6 BbgKomNotV (Videositzung) behandelt wurden oder bei denen im Rahmen einer Sitzung auf eine Vorberatung verzichtet wurde, können auch im schriftlichen Umlaufverfahren (§ 8 BbgKomNotV) gefasst werden.

 

Im Rahmen der Abweichungen ist der Grundsatz der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der Maßgaben des § 9 BbgNotKomV zu beachten.

 

r die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Regel

 

  • eine Tagesordnung mit allen abzuhandelnden öffentlichen Drucksachen sowie allen nicht öffentlichen abzuhandelnden Punkten aufgestellt. Diese Sitzungen werden grundsätzlich als reguläre Sitzungen unter Beachtung der Maskenpflicht und Abstandsregelung durchgeführt (Präsenzsitzungen).

 

  • Sollte im Ergebnis der Erforderlichkeitsprüfung eine Sitzung per Videokonferenz durchgeführt werden, so beinhaltet die Tagesordnung ausschließlich öffentliche Drucksachen, die mit einer Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung oder an den Hauptausschuss zurückgegeben werden, öffentliche Mitteilungsvorlagen und sonstige öffentliche Punkte. Die Nutzungsrichtlinie für Videokonferenzen der StVV ist zu berücksichtigen.

 

Vor jeder Sitzung obliegt dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden im Einzelfall die Entscheidung, von welcher Form er tatsächlich Gebrauch machen wird. Dies ist entsprechend zu dokumentieren.

 

Diese Regelung behält ihre Wirksamkeit, bis der Inzidenzwert unter 50 sinkt, längstens jedoch bis zum Außerkrafttreten der BbgKomNotV.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.