09.02.2021 - 7 Sonstiges

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Auf Bitte von Herrn Matz erinnert Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) an den Auftrag der Stadtverordnetenversammlung in der Novembersitzung 2020 mit Beschluss 20/SVV/0802 Bebauungsplan Nr. 161 "Wohnanlage Ketziner Straße" (OT Fahrland). Herr Goetzmann teilt mit, dass sehr intensiv mit der Bauträgergruppe diskutiert worden ist, um dem mit dem Beschluss verfolgtem Anliegen nachzukommen. Anhand einer Präsentation zeigt Herr Goetzmann den erreichten Stand. Durch eine Reduzierung bei den Baukörpern könnte der Abstand von mindestens 8 m zu den Grundstücksgrenzen erreicht werden, bei einem Mittelwert von 12 m.

 

 

Der Ausschussvorsitzende bringt zum Ausdruck, dass er den Auftrag mit den hier vorgestellten Änderungen noch nicht als umgesetzt betrachten könne und zitiert aus dem Beschluss der STVV „Der Bebauungsplan 161 wird dahingehend geändert und ökologisch verbessert, dass der fünf Meter breite Grünstreifen, der das neue Wohngebiet umgibt und den Abstand zu den hufeisenförmig darum liegenden Bestandsbauten, Wohngebäuden und Hofanlagen der alten Ortslage Fahrland markiert, auf 12 Meter erweitert und öffentlich zugänglich sein soll. Die Anzahl der neu zu errichtenden Wohngebäude ist dem anzupassen und um ca. 10 Wohneinheiten zu verringern.“

 

 

Herr Goetzmann bestätigt, dass die bisherigen Gespräche mit dem Vorhabenträger noch nicht zu einer 1:1-Umsetzung des von der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschlusses geführt habe.

 

 

Frau Hüneke sieht den heute unterbreiteten Vorschlag noch deutlich vom beabsichtigten Anliegen entfernt und bittet sich weiter um Annäherung zu bemühen.

 

 

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