09.02.2021 - 4.1 Förderung von Prozessen der Bauleitplanung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung HA, SBWL, KUM, alle Ortsbeiräte (Wiedervorlage)
- Datum:
- Di., 09.02.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 4 Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor Eintritt in die Diskussion die Einbringung der Änderungsanträge in der Reihenfolge des Eingangs vor.
Frau Hüneke bringt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Änderungsantrag ein und begründet ihn:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
„ - Ziffer 2 wird wie folgt neu gefasst: Vor der Aufstellung eines Bauleitplans, mit der Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie vor der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes eine schriftliche Information über die konkrete Planung bzw. die Auswirkungen der Beteiligungen zur Herbeiführung eines entsprechenden Votums vorzulegen (zu den Inhalten dieser schriftlichen Information und den dazugehörigen Abläufen s. Begründung).
- Ziffer 3 wird durch folgenden Satz ergänzt: Die Erwartung einer kontroversen inhaltlichen Diskussion wird auch dann angenommen, wenn mindestens drei Mitglieder des Ausschusses das feststellen.“
Herr Jäkel teilt mit, dass der Änderungsantrag in der Fraktion beraten worden ist und beantragt im Namen seiner Fraktion folgende Ergänzung des Änderungsantrages Bündnis 90 / Die Grünen:
………. ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und den Fraktionen eine schriftliche Information….
Frau Hüneke erklärt, dass sie den Antrag nicht übernehmen wird und bittet hier um getrennte Abstimmung.
Frau Dr. Günther bringt folgenden Ergänzungsantrag ein und begründet ihn damit, dass mit der Neuregelung eine maßgebliche Reduzierung der politischen Mitwirkung erfolgen würde. Um nachvollziehen zu können, ob die Neuregelung zu einer zeitlichen Reduzierung führt, wirbt sie für die Durchführung einer Evaluierung nach 2 Jahren.
„Der Prozess der Neuregelung des Verwaltungsablaufs und die damit verbundene neue Regel-Situation für die politischen Beratungsprozesse und Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung in die Beschlussfassung zur Bauleitplanung ist fortlaufend zu evaluieren.
Ein erster Zwischenbericht ist im SBWL-Ausschuss in 2 Jahren schriftlich vorzulegen.“
Herr Pfrogner beantragt, den Ergänzungsantrag von Frau Dr. Günther dahingehend zu ergänzen, dass neben der Evaluierung durch die Verwaltung zusätzlich eine Evaluierung durch die Fraktionen erfolgen soll.
Herr Matz bringt – die Beratung im Ortsbeirat Fahrland aufgreifend - folgenden Änderungsantrag ein und begründet ihn anhand von Auszügen aus Gesetzestexten der Brandenburgischen Kommunalverfassung sowie Kommentierungen.
„Position 4 der Vorlage wird wie folgt neu gefasst:
Die Einbindung der Ortsbeiräte in Verfahren der Bauleitplanung im jeweiligen Ortsteil erfolgt analog der Einbindung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes. Stellungnahmen des jeweiligen Ortsbeirates sollen Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen der unter Position 2 dargestellten Vorgehensweise sein.“
Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) geht mittels Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) detailliert auf die vorliegenden Änderungs-/Ergänzungsanträge im Einzelnen ein. An einem Beispiel erläutert er die zu erwartende Zeitersparnis. Unter Bezugnahme auf den Änderungsantrag von Herrn Matz, erläutert Herr Goetzmann die Zeitersparnis am Ablaufdiagramm zu einem Verfahrensschritt (bisheriges Verfahren ca. 6-10 Wochen, Bericht für Votum SBWL-Ausschuss ca. 2-3 Wochen, Vorschlag wie vom Ortsbeirat vorgeschlagen ca. 5 Wochen). Herr Goetzmann bekräftigt, dass sich in den Fällen, bei denen ein tieferes Konfliktpotential erwartet wird bzw. im Rahmen der Diskussion im Ausschuss durch eine qualifizierte Minderheit von 3 Ausschussmitgliedern deutlich gemacht wird, die Mitwirkung des Plenums der Stadtverordnetenversammlung erfolgen wird. Zur formalen Seite ergänzt Herr Goetzmann, dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Büro der Stadtverordnetenversammlung aktuell ein neues Formblatt zur Umsetzung der Neuregelung, einschließlich der Dokumentation im Nachgang der Ausschusssitzung, erarbeitet hat und stellt dies vor.
Herr Pfrogner beantragt folgende Änderung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Zu Ziff. 3 ….wenn mindestens drei zwei Mitglieder des Ausschusses das feststellen.“
Frau Hüneke signalisiert, dass diese Änderung nicht übernommen wird. Die Quotierung von 3 diene der Sicherung, dass nicht nur eine Fraktion allein darüber entscheiden solle.
Im Anschluss der sich anschließenden Diskussion unter Beteiligung mehrerer Ausschussmitglieder informiert Herr Goetzmann, dass auch diese Unterlagen uneingeschränkt im Ratsinformationssystem durch die Hinterlegung bei den Tagesordnungen des SBWL-Ausschusses auffindbar sein werden und bleiben. Auch zu diesen Tagesordnungspunkten ist die Abstimmung vorgesehen. Bei 3 Nein-Stimmen wird das Konfliktpotential bestätigt und dass mit der Vorlage 21/SVV/1267 befürwortete Verfahren abgebrochen. Die Vorlage wird dann wie gewohnt der Leitentscheidung der Stadtverordnetenversammlung zugeführt.
Herr Rubelt erinnert, dass es den Auftrag aus dem Ausschuss gab, die Verfahren effizienter zu gestalten. Diesem Auftrag ist die Verwaltung mit der hier vorliegenden Drucksache nachgekommen.
Herr Goetzmann ergänzt, dass andere Möglichkeiten der Zeitersparnis denkbar wären. Derzeit werden alle Vorlagen zu Bauleitplanverfahren in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht und in der Regel über die Konsensliste in den SBWL-Ausschuss überwiesen. Eine zeitliche Ersparnis wäre mit einmaliger Befassung in der Stadtverordnetenversammlung denkbar. Beispielsweise durch direkte Einbringung und Behandlung im SBWL-Ausschuss und anschließende Befassung in der Stadtverordnetenversammlung, könnten mehrere Wochen eingespart werden. Eine eventuelle Änderung der Geschäftsordnung liegt jedoch in der Hoheit der Stadtverordnetenversammlung.
Frau Hüneke ergänzt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wie folgt:
- Ziffer 3 wird durch folgenden Satz ergänzt: Die Erwartung einer kontroversen inhaltlichen Diskussion wird auch dann angenommen, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses das feststellen.“
Herr Jäkel zieht den Antrag um Ergänzung …. und den Fraktionen ….zurück, wenn die Zusage der Verwaltung erfolgt, dass die Unterlagen zusätzlich an die Fraktionen und fraktionslosen Vertreter übermittelt werden und diese Zusage in der Niederschrift festgehalten wird.
Die Bestätigung der Verwaltung erfolgt.
Der Ausschussvorsitzende stellt die vorliegenden Änderungs-/Ergänzungsanträge zur Abstimmung:
ÄA von Herrn Pfrogner zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Zu Ziff. 3 ….wenn mindestens drei zwei Mitglieder des Ausschusses das feststellen.“
Abstimmungsergebnis: 2/7/0 – damit abgelehnt
ÄA der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
„ - Ziffer 2 wird wie folgt neu gefasst: Vor der Aufstellung eines Bauleitplans, mit der Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie vor der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes eine schriftliche Information über die konkrete Planung bzw. die Auswirkungen der Beteiligungen zur Herbeiführung eines entsprechenden Votums vorzulegen (zu den Inhalten dieser schriftlichen Information und den dazugehörigen Abläufen s. Begründung).
- Ziffer 3 wird durch folgenden Satz ergänzt: Die Erwartung einer kontroversen inhaltlichen Diskussion wird auch dann angenommen, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses das feststellen.“
Abstimmungsergebnis: 8/0/1
ÄA von Herrn Matz
„Position 4 der Vorlage wird wie folgt neu gefasst:
Die Einbindung der Ortsbeiräte in Verfahren der Bauleitplanung im jeweiligen Ortsteil erfolgt analog der Einbindung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes. Stellungnahmen des jeweiligen Ortsbeirates sollen Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen der unter Position 2 dargestellten Vorgehensweise sein.“
Abstimmungsergebnis: 2/5/2 – damit abgelehnt
EA von Herrn Pfrogner zum ÄA von Frau Dr. Günther
dahingehend zu ergänzen, dass neben der Evaluierung durch die Verwaltung zusätzlich eine Evaluierung durch die Fraktionen erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis: 2/7/0 – damit abgelehnt
EA von Frau Dr. Günther
„Der Prozess der Neuregelung des Verwaltungsablaufs und die damit verbundene neue Regel-Situation für die politischen Beratungsprozesse und Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung in die Beschlussfassung zur Bauleitplanung ist fortlaufend zu evaluieren.
Ein erster Zwischenbericht ist im SBWL-Ausschuss in 2 Jahren schriftlich vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Zur Förderung von Prozessen der Bauleitplanung durch die Stadtverordnetenversammlung werden folgende Festlegungen getroffen:
- In Planungsschritten, in denen nach den Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) keine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist, wird im Regelfall keine Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung erstellt, sondern es erfolgt eine Berichterstattung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes.
- Vor Durchführung des jeweiligen Verfahrensschritts zur Aufstellung eines Bauleitplans oder zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) bzw. § 4a (3) BauGB ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes eine schriftliche Information über die konkrete Planung zur Herbeiführung eines entsprechenden Votums vorzulegen (zu den Inhalten dieser schriftlichen Information und den dazugehörigen Abläufen s. Begründung).
Vor der Aufstellung eines Bauleitplans, mit der Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie vor der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes eine schriftliche Information über die konkrete Planung bzw. die Auswirkungen der Beteiligungen zur Herbeiführung eines entsprechenden Votums vorzulegen (zu den Inhalten dieser schriftlichen Information und den dazugehörigen Abläufen s. Begründung).
- Wird zu einer konkreten Planung eine kontroverse inhaltliche Diskussion erwartet, ist jedoch weiterhin der Stadtverordnetenversammlung anhand von grundsätzlichen Planungsalternativen eine Beschlussvorlage zur Leitentscheidung zu unterbreiten. Diese Leitentscheidung soll nicht mit der Vorlage zu einem Auslegungsbeschluss kombiniert werden.
Die Erwartung einer kontroversen inhaltlichen Diskussion wird auch dann angenommen, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses das feststellen.
- Die Einbindung der jeweiligen Ortsbeiräte in Verfahren der Bauleitplanung soll durch Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung intensiviert werden. Die Aufbereitung der Stellungnahme des jeweiligen Ortsbeirats soll Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen der unter Position 2 dargestellten Vorgehensweise sein.
- Die unter Position 2 bezeichnete schriftliche Information soll mit der anliegend beigefügten Vorlage erstellt werden, die Dokumentation des Willensbildungsprozesses soll mit dem hier ebenfalls enthaltenen Dokument im Ratsinformationssystem erfolgen (s. Anlage aktualisierte Fassung vom 9.2.2021).
Der Prozess der Neuregelung des Verwaltungsablaufs und die damit verbundene neue Regel-Situation für die politischen Beratungsprozesse und Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung in die Beschlussfassung zur Bauleitplanung ist fortlaufend zu evaluieren.
Ein erster Zwischenbericht ist im SBWL-Ausschuss in 2 Jahren schriftlich vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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63,1 kB
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2
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42,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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90,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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53,7 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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827,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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63,1 kB
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