11.02.2021 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 11.02.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Linke erläutert, dass er zunächst einen Gremienbeschluss verlesen wird, um eine Regelung zu treffen, in welchem Umfang im Ausschuss für Kultur von den alternativen Sitzungsformaten der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlichen Notlagen (Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung - BbgKomNotV) gebrauch gemacht werden soll. Da dieser, als auch die Tagesordnung und die Niederschrift vom 19.11.2020 namentlich abgestimmt werden, schlägt er vor, für die Abstimmung jedes Ausschussmitglied nur einmal aufzurufen, um dann alle drei Abstimmungen abzugeben. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Herr Linke verliest den folgenden Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur beschließt:
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Sitzungen des Ausschusses für Kultur werden gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung - BbgKomNotV) folgende Regelungen getroffen:
Aufgrund der aktuellen Pandemielage sieht es der Ausschuss für Kultur als erforderlich an, die nachfolgenden in der BbgKomNotV bestimmten Abweichungen für die heutige sowie künftigen Sitzungen des Ausschusses für Kultur anzuwenden.
Sitzungen werden als Präsenzsitzung oder Videositzung durchgeführt. Beschlüsse über Beratungsgegenstände, welche in dem Verfahren § 6 BbgKomNotV (Videositzung) behandelt wurden oder bei denen im Rahmen einer Sitzung auf eine Vorberatung verzichtet wurde, können auch im schriftlichen Umlaufverfahren (§ 8 BbgKomNotV) gefasst werden.
Im Rahmen der Abweichungen ist der Grundsatz der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der Maßgaben des § 9 BbgNotKomV zu beachten.
Vor jeder Sitzung obliegt der/dem Ausschussvorsitzenden im Einzelfall die Entscheidung, von welcher Form sie/er tatsächlich Gebrauch machen wird. Dies ist entsprechend zu dokumentieren.
Diese Regelung behält ihre Wirksamkeit, bis der Inzidenzwert unter 50 sinkt, längstens jedoch bis zum Außerkrafttreten der BbgKomNotV.
In Bezug auf die Tagesordnung informiert Herr Linke darüber, dass der Antrag zum Glockenspiel unter dem Tagesordnungspunkt 3.1 auf die nächste Sitzung verschoben werden müsse. Das Gutachten läge nun vor, jedoch müsse dies zunächst noch durch die Verwaltung gesichtet werden. Unter dem Tagesordnungspunkt Sonstiges informiert die Verwaltung über die Skulptur Quo Vadis und über den Notfallfonds.
Herr Linke Stellt den Gremienbeschluss zur Abstimmung:
Einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Die Niederschrift wird mit 8 Zustimmungen und einer Stimmenenthaltung bestätigt.
Herr Zander merkt an, dass die Kommunikation via Dolmetscher über Webex nicht optimal wäre. Gegebenenfalls könne zukünftig ein anderes Medium genutzt werden.
Frau Armbruster erwidert, dass die Stadtverwaltung sich generell für Webex entschieden habe und ein anderes Medium nicht zur Verfügung stünde.
Herr Linke macht deutlich, dass wenn die Inzidenz weiterhin sinke, zukünftig eher Präsenzsitzungen stattfinden würden.
Frau Hünecke bittet darum, dass wenn das Ergebnis zum Glockenspiel im Ausschuss vorgestellt wird, der Gutachter eingeladen wird.
Herr Marquardt schlägt vor, dass alle Ausschussmitglieder selbständig ihre Stummschaltungen aufheben. Dies hätte sich auch in anderen Ausschüssen bewährt. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.