11.02.2021 - 4.7 Inselbühne Freundschaftsinsel/ Plastiken vom St...

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Herr Schmäh (komm. Fachbereichsleiter 45 Klima, Umwelt und Grünflächen) berichtet über den aktuellen Sachstand zur Inselbühne Freundschaftsinsel. Der Nutzungsvertrag und die Ausschreibungsunterlagen zur Konzessionsvergaberden derzeit erstellt. Gemeinsam mit dem Fachbereich Kultur und Museum als auch mit dem Fachbereich Recht und Vergabemanagement wurden die erforderlichen Rahmenbedingungen geklärt. In Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Nutzungsvertrages wurde bereits mit der Immissionsschutzbehörde (Landesamt für Umwelt) und der Unteren Bauaufsicht Kontakt aufgenommen, um durch vertragliche Regelungen das Einholen von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen durch den Betreiber zu reduzieren. Ende Februar/Anfang März würde die Ausschreibung vorgenommen, so dass Ende März eine Vergabe erfolgen könne. Die Bewerber hätten 2-3 Wochen Zeit, ihre Konzepte einzureichen.

 

Frau Dr. Zalfen bedankt sich für die Informationen. Nicht nachvollziehbar wäre aus ihrer Sicht die Tatsache, dass eine Ausschreibung erfolgen müsse. Dies wäre aus ihrer Sicht nur erforderlich, wenn es sich um einen öffentlichen Auftrag handle. Dies läge hier nicht vor. Zudem würden für das Projekt Fördermittel akquiriert. Darüber hinaus wäre das Vergaberecht aufgrund der Corona-Pandemie gelockert. Des Weiteren hinterfragt sie, ob es sinnvoll sei, bereits im Nutzungsvertrag Grenzen der Bespielung festzusetzen.

 

Herr Schmäh erwidert, dass sich die Verwaltung an das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen halten müsse. Der Fachbereich Recht und Vergabemanagement sei nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine kleine Ausschreibung, konkret eine Konzessionsvergabe, erforderlich sei. Die Verwaltung wäre in der Pflicht, die Komplexität (Sicherheit, Immission etc.) der Bespielung zu berücksichtigen. Es wäre von Vorteil, wenn bereits zu Beginn für den Nutzer klar sei, welche Rahmenbedingungen für die Bespielung existieren. So würden keine falschen Erwartungen geweckt. Man dürfe nicht vergessen, dass im Jahr 2012 die Bespielung, aufgrund immissionsschutzrechtlicher Gründe, untersagt wurde.

 

Herr von Erffa (Bürgerstiftung) bittet um ein Rederecht.

 

Herr Linke stellt den Antrag auf Rederecht zur Abstimmung. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr von Erffa betont, dass für eine Umsetzung zur Bespielung ab dem 01.05.2021 der Zeitplan sehr straff sei. Man dürfe nicht vergessen, dass dies alleine durch ehrenamtliche Helfer realisiert würde. Zudem ssten weitere Fördermittel für die Umsetzung akquiriert werden.

 

Frau Hünecke begrüßt die vorzeitige Festlegung der Rahmenbedingungen im Nutzungsvertrag und fände es toll, wenn die Bespielung der Inselbühne umgesetzt werden könne. Des Weiteren hinterfragt Frau Hünecke, was in dem Fall mit den Skulpturen vom Staudenhof passiere.

 

Frau Dr. Seemann berichtet, dass die Skulpturen ursprünglich bei der Inselbühne platziert werden sollten, dies jedoch aufgrund der geplanten Bespielung nicht möglich sei. Um mögliche Alternativen zu finden, fand ein Gespräch mit verschiedensten Akteuren statt. Eine temporäre Aufstellung auf der Freundschaftsinsel sei dennoch geplant. Wie lange die temporäre sung andauere, könne aus heutiger Sicht nicht gesagt werden, unter Umständen sogar mehrere Jahre. Ziel soll es jedoch sein, nach Fertigstellung der Neugestaltung des Staudenhofes, die Skulpturen wieder dorthin zurückzuführen. Eventuell gespiegelt von zeitgenössischen Positionen. Sobald nähere Informationen vorlägen, würden diese im Ausschuss für Kultur mitgeteilt.

 

Herr Dr. Scharfenberg ist erfreut über die Möglichkeit die Skulpturen dennoch auf der Insel platzieren zu können. Die Tatsache, dass die Skulpturen anschließend in ihrem ursprünglichen Bereich wieder aufgestellt werden sollen, wären sehr gute Nachrichten.

 

Dem schließt sich Herr Linke an und bedankt sich für die Sachstandsdarstellungen.

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