11.02.2021 - 4.8 Festivalförderung 2021

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Frau Dr. Seemann bedankt sich bei der ehrenamtlichen Arbeit aller Jurymitglieder, die die Anträge gesichtet und eine Förderempfehlung ausgesprochen haben.

 

Herr Eisenschink (Jurymitglied Festivalförderung) informiert darüber, dass insgesamt 17 Anträge auf eine Festivalförderung gestellt wurden. Zwei Anträge wurden abgelehnt und ein Antrag wäre aufgrund der Corona-Pandemie nicht umsetzbar gewesen. Der Jury standen insgesamt 200.000 € zur Vergabe zur Verfügung. Nicht allen Festivals konnte die volle beantragte Fördersumme gewährt werden. Daher wäre es zukünftig wünschenswert, wenn für die Festivalförderung mehr Gelder zur Verfügung stünden.

Anhand einer Übersicht, die die geförderten Festivals abbildet, stellt Herr Eisenschink kurz 4 Festivals vor. Auf Nachfrage von Frau Armbruster berichtet er, dass das Festival „Burn Out Festival Vol. 3“, das einzige Festival sei, welches neu beantragt wurde.

 

Frau Dr. Seemann macht darauf aufmerksam, dass Herr Zander eine Anfrage gestellt hat und verliest diese:

Der Beirat für Menschen mit Behinderung stellt den Antrag, offen zu legen, in wieweit bei der städtischen Festival-Förderung auch die kulturelle Teilhabe von Künstler*innen mit Behinderung (UN Menschenrechtskonvention, 2009) bei der Vergabe der Mittel für ausgewählte Festivals berücksichtigt wurde. Ebenso soll belegt werden, ob Barrierefreiheit für die Besucher*innen der Festivals in den Anträgen berücksichtigt und mit welcher Summe finanziell gefördert wird.

 

Frau Dr. Seemann antwortet, dass für die Festivalförderung 2021 keine Anträge von bzw. mit Menschen für Behinderungen gestellt wurde. Dennoch würde die kulturelle Teilhabe von Künstler*innen mit Behinderung Berücksichtigung finden. Zukünftig müsse dies jedoch noch weiter bedacht werden, auch in Bezug auf den Aufruf zur Bewerbung für die Festivalförderung.

Des Weiteren teilt Frau Dr. Seemann mit, dass die Barrierefreiheit für Besucher*innen der Festivals u.a. in den Anträgen unter dem Punkt „Diversität“ Berücksichtigung finde, was jedoch nicht mit einer extra ausgewiesenen Summe finanziell gefördert werde.

 

Frau Armbruster macht deutlich, dass zukünftig nicht nur die Barrierefreiheit berücksichtigt werden müsse, sondern auch der Inklusionsgedanke. Aus ihrer Sicht habe sich die Trennung der Festivalförderung von anderen Förderungen gelohnt, dies belege die Übersicht, aus der die Fülle der Anträge hervorgehe. Ein Budget von 200.000 €r so viele Festivals wären auch aus ihrer Sicht noch zu wenig.

 

Herr Linke bedankt sich für die vorgetragenen Juryempfehlungen und bittet seitens der Ausschussmitglieder um eine zustimmende Kenntnisnahme.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Förderempfehlung zur Festivalförderung, mit einer Stimmenthaltung, zustimmend zur Kenntnis.

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