15.02.2021 - 4.1 Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel der Lande...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher stellt die Vorlage erneut vor.

 

Frau Krüger schlägt folgende Änderungen vor:

 

Das „Nahversorgungszentrum“ Bornstedt Potsdamer Straße muss wegen seiner schon jetzt hohen Versorgungsqualität und -quantität und wegen seines Potentials (z.B. Im Bornstedt-Carree) den Status eines Stadtteilzentrums erhalten. Der Bereich zwischen Amundsenstraße und Florastraße auf der Potsdamer Straße muss in dieses Stadtteilzentrum einbezogen werden.

 

Im Stadtteilzentrum Bornstedter Feld Pappelallee, im Nahversorgungszentrum (bzw. Satdteilzentrum) Bornstedt Potsdamer Straße oder in deren Umfeld muss die Ansiedlung eines Bio-Fachmarkts ermöglicht / forciert werden.

 

Im Friedrichspark muss die Ansiedlung eines Lebensmittel-SB-Betriebs grundsätzlich und ohne Beschränkung der Verkaufsflächenzahl ermöglicht werden. Die nördlichen Potsdamer Ortsteile sind stark unterversorgt. Der sich außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche befindende Standort leistet einen sinnvollen Beitrag für die Verbesserung der wohnungsnahen Versorgungssituation mit Nahrungs- und Genussmitteln für alle umliegenden Ortsteile. Es besteht keine Konkurrenz zu Lebensmittel-SB-Betrieben innerhalb zentraler Versorgungsbereiche. Die Maßstäblichkeit (Umsatz-Kaufkraft-Betrachtung) wird zusätzlich durch die hohe Kaufkraft der Kunden des ansässigen Baumarkts und zukünftig durch die Kunden der drei geplanten Möbelmärkte gewährleistet. Das Kriterium des fußufigen Einzugsbereichs des Vorhabenstandorts hinsichtlich der Einwohnerzahl ist in den Ortsteilen wegen der großen Distanzen nicht anwendbar.

 

Seite 130: „Ansiedlungen von Lebensmittel-SB-Betrieben außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen sollten nur noch an wohnsiedlungsintegrierten Standorten forciert werden, die derzeit über keine adäquate Versorgung verfügen und deren Wettbewerbswirkungen nicht zu Beeinträchtigungen von zentralen Versorgungsbereichen führen. Dies unter Berücksichtigung des aktuellen und perspektivischen Nachfragepotenzials im fußufigen Umfeld, das zur Tragfähigkeit des Betriebsstandorts benötigt würde.“ Ergänzung: „Die Ortsteile sind wegen ihrer grundlegend anderen Struktur und der größeren Distanzen von dieser Regelung ausgenommen.“

 

Krampnitz: „Die vorgesehenen großen Einzelhandelsbetriebe sollen nahversorgungsrelevante Sortimente anbieten (insbesondere Lebensmittel, Drogeriewaren). Es ist deswegen davon auszugehen, dass ein Großteil der Kunden in Krampnitz selbst wohnt und die Betriebe fußufig erreichen kann. Für die Kunden der benachbarten Ortsteile, die sich ebenfalls in Krampnitz versorgen werden, werden die Einzelhandelsbetriebe Parkplätze in den sogenannten Quartiersgaragen für die Kunden vorhalten.“ Es ist sicher zu stellen, dass in den Quartiersgaragen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung stehen und dass sich diese Parkplätze unmittelbar neben den SB-Betrieben befinden.

 

Gegen diese Änderungen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage