23.02.2021 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein. Er erinnert, dass der Erhalt des „Minsk“ die Verlagerung der Tiefgaragenzufahrt erfordere. Dies hat zur Folge, dass für das westlich angrenzende Wohngebiet die Bebauungsplanfestsetzungen für die Zufahrt der Tiefgarage angepasst werden müssen, um die Stellplatzversorgung der Wohngebäude südlich der Max-Planck-Straße gewährleisten zu können. Verbunden ist dies mit einer höheren Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl für die Tiefgarage und deren Zufahrt. Gleichzeitig soll eine geringfügige Vergrößerung der Terrassen ermöglicht werden, um die Wohnqualität der erdgeschossigen Wohnungen aufzuwerten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden / Träger öffentlicher Belange ist vom 15.10.2020 bis 18.11.2020 erfolgt. Herr Goetzmann informiert über die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung der Verwaltung.

 

Auf Rückfragen von Herrn Pfrogner und Herrn Jäkel geht Herr Goetzmann ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“, 2. Änderung, Teilbereich Max-Planck-Straße 14-16A entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).
  2. Der Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“, 2. Änderung, Teilbereich Max-Planck-Straße 14-16A wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 3 und 4).

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage