23.02.2021 - 5 Sonstiges

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Aus einem Handout zu aktuellen Baugenehmigungsverfahren aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes nnte Frau Dr. Klockow entnehmen, dass in der Tschudistr. 2 gebaut werden soll. Im Zuge einer Akteneinsicht musste sie feststellen, dass r dieses Bauvorhaben bereits ein Bauvorbescheid von der Landeshauptstadt erstellt worden ist und dass in diesem eine Geschossflächenzahl (GFZ) für genehmigt erklärt worden sei, die dem örtlichen Satzungsrecht entgegensteht.