25.02.2021 - 3.18 Abstellen von Autos in Kreuzungsbereichen, Einm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.18
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen OS
- Datum:
- Do., 25.02.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dörschel bringt die neue Fassung ein.
Frau Grochowski (Fachbereich Ordnung und Sicherheit) führt aus, dass die Darstellung als Konzept hier nicht zielführend ist, da dies als pflichtiger Arbeitsauftrag der Verwaltung ohnehin zwangsläufig zu deren Aufgaben gehört. Das müsse lediglich konsequent durchgeführt werden, was aktuell aufgrund des Pandemiegeschehens nicht möglich ist, weil die Mitarbeiter, zum Teil bis zu einhundert Prozent, mit der Kontrolle der Einhaltung der Corona-Eindämmungsmaßnahmen ausgelastet sind.
Zudem sei das Wort Gefahrenstelle redaktionell anzupassen in gefährdende Situationen.
Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur) nimmt ergänzend für die Verwaltung Stellung.
Herr Viehrig stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären, da es sich hier um eine Pflichtaufgabe der Verwaltung handelt, die auch ohne gesonderten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchgeführt wird.
Für den Geschäftsordnungsantrag spricht niemand.
Gegen den Geschäftsordnungsantrag spricht Herr Dörschel.
Abstimmungsergebnis: mit 2:6:1 abgelehnt.
Herr Troche betont, dass der Fokus auf das gesamte Stadtgebiet zu legen sei.
Frau Thiel führt aus, dass derart falsch geparkte Autos für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung überaus gefährlich werden können. Sie verweist auf Berlin, wo entsprechende Poller auf der Straße – und nicht auf dem Gehweg – installiert seien, damit auch wirklich nicht widerrechtlich geparkt werden kann. Dies empfiehlt sie auch für Potsdam.
Der Vorsitzende stellt die neue Fassung des Antrags zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darzustellen, wie die Verwaltung das Umsetzen der StVO insbesondere bei Verstößen gegen § 12 Abs. 3 StVO, konsequenter durchsetzen wird. Dazu ist dem KUM im Juni 2021 ein Konzept dazu vorzustellen.
Aus den Erfahrungen des Ordnungsamtes im Verlauf des Jahres 2021 sind die wichtigsten Gefahrenstellen im Stadtgebiet zu dokumentieren und für diese physischen Maßnahmen wie Poller oder farbliche Kennzeichnung zu prüfen. Das Ergebnis ist dem KUM im März 2022 vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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19,8 kB
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