09.03.2021 - 4.4 Sammelsteganlagen

Beschluss:
vertagt
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Herr Wagner nimmt in seiner Funktion als stellvertretender Ortsvorsteher das Rederecht wahr und bittet alles so zu belassen, wie es derzeit vorhanden ist.

 

 

Herr Gutschmidt äert als betroffener Grubener die Befürchtung, dass bei einer Wegnahme der Einzelstege, größere Boote anlegen und dadurch die Wublitz aufwirbeln würden. Er informiert, dass der Steg im Jahr 2013 gebaut worden ist und er in 2015 einen Antrag auf Erweiterung als Sammelsteganlage gestellt habe, welcher 2016 nicht genehmigt worden ist. Er betont, dass die Sammelsteganlage nur für Leute, die aus Leest kommen genutzt werden sollen. Die Wublitz jedoch gehöre zu Potsdam.

 

 

Herr Schmäh (Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen) erläutert, dass sich der Standort der Steganlage am nordwestlichen Ufer der Wublitz befindet. Landseitig grenzt dort Leest an. Damit befindet sich der landseitige Bereich außerhalb der Landeshauptstadt Potsdam. Die Wasserseite gehört zu Potsdam. Es handelt sich um ein sehr sensibles Naturschutzgebiet im nördlichen Bereich mit kleiner Infrastruktur und errichteten Stegen. Die wasserrechtlichen Genehmigungen für die Stege laufen aus und es obliegt nur der Unteren Wasserbehörde eine Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigungen vorzunehmen. Gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam als untere Wasserbehörde hat lediglich das Land Brandenburg ein fachliches Weisungsrecht.

Die Verwaltung ist mit den Eigentümern der vorhandenen Stege im Gespräch und empfiehlt, sich mit anderen Stegeigentümern zusammenzuschließen um eine Gemeinschaftssteganlage zu errichten. Mit der Reduzierung der Steganlagennne die Belastung der Ufer- und der Röhrichtzone für die Zukunft zurückgefahren werden.

 

Herr Schmäh ergänzt auf Nachfragen von Herrn Jäkel und Herrn Pfrogner, dass unter Sammelsteganlagen in der Regel größere Anlagen, wie beispielsweise am Campus Jungfernsee, zu verstehen sind. Gemeinschaftssteganlagen hingegen sind kleiner und werden von verschiedenen Nutzern gemeinsam genutzt.

 

 

Herr Pahnhenrich bestätigt die von Herrn Schmäh angegebenen fachlichen Zuständigkeiten und schlägt vor, den Antrag wegen Unzuständigkeit nur zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende unterbreitet den Vorschlag den Antrag zurückzustellen, im Ortsbeirat unter Teilnahme von Verwaltungsvertretern nochmals zu besprechen und gegebenenfalls in modifizierter Fassung erneut dem SBWL-Ausschuss zuzuführen.

 

 

Herr Wagner erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.

 

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Anlagen zur Vorlage