11.03.2021 - 4.1 Finanzierungsvereinbarung zwischen LHP und Vi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Wobeto führt aus, dass seine Fraktion neben diesem Antrag auch eine Kleine Anfrage gestellt hat, deren Beantwortung zwischenzeitlich vorliegt.

Seiner Meinung nach sei die haushalterische Abwicklung durch die unterschiedlichen Buchführungssysteme des Landes Brandenburg (Kameralistik) und der Landeshauptstadt Potsdam (Doppik) problematisch. Verpflichtungsermächtigungen und übertragene Ermächtigungen seien nicht miteinander verrechenbar. Er erklärt, dass es sich bei Haushaltsübertragungen und Verpflichtungsermächtigungen um kamerale Instrumente handele. Im Übrigen werde in der Haushaltssatzung zu Verpflichtungsermächtigungen der Betrag null Euro ausgewiesen. Dies solle vom Rechnungsprüfungsamt überprüft werden.

 

Die Vorsitzende informiert, dass nach Auskunft des Rechnungsprüfungsamtes - dem Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt (GB 4) eine Teilnahme an der heutigen Sitzung nicht möglich und ein Ansprechpartner der Geschäftsstelle Haushalt (103) im Geschäftsbereich Finanzen, Investitionen und Controlling (GB 1) nicht zu erreichen war.

 

Frau Schulze unterbreitet folgende Verfahrensvorschläge:

  • Antrag auf Grund der Beantwortung der Kleinen Anfrage 21/SVV/0100 „durch Verwaltungshandeln erledigt“ erklären oder
  • Antrag bis zur nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.04.2021 zurückstellen und einen Vertreter des Geschäftsbereiches Finanzen, Investitionen und Controlling (GB 1) einladen (Beratung im Ausschuss für Finanzen am 21.04.2021 vorgesehen).

 

Frau Dr. Rünger würde zunächst die fachliche Beratung im Ausschuss für Finanzen abwarten wollen. Herr Heuer und Herr Friederich erfragen die grundsätzliche Position des Rechnungsprüfungsamtes dazu.

 

Nach Einordnung durch Frau Hofmann ist das Thema grundsätzlich einer Prüfung zugänglich und das Rechnungsprüfungsamt würde einen Prüfauftrag annehmen, sofern vom Hauptausschuss oder der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

In Vorbereitung auf diese Sitzung hat sich das Rechnungsprüfungsamt mit den Drucksachen befasst. Danach kann zunächst bestätigt werden, dass im aktuellen Haushaltsplan (und auch bereits in Vorjahren) drei Investitionen einzahlungs- und auszahlungsseitig geplant sind: Barrierefreiheit, Straßenbahnersatzbeschaffung und Investitionen nach dem ÖPNVFG, wobei letztere nicht konkreter zweckuntersetzt sind.

r diese Investitionen erhält die Landeshauptstadt Förderungen des Landes und hat diese in Vorjahren bereits erhalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat sich durch Einsichtnahme in die Sachkonten der Finanzbuchhaltung davon überzeugt, dass die von der Verwaltung als bereits erhaltene Mittel - wie angegeben - auch geflossen sind. Die Mittel sind in den Verbindlichkeiten bzw. im Sonderposten auf Anzahlung gebucht und sind insoweit verfügbar. Mit dem Beschluss (nachrichtlich für das Protokoll: Drucksache 20/SVV/1249) werden die bereits geplanten Mittel letztlich zusammengefasst einem Zweck zugeführt, der sich aus den oben dargestellten drei Fördertatbeständen ableiten lässt.

 

Die Verwaltung legt in der gleichlautenden Kleinen Anfrage des Antragstellers, DS 21/SVV/0100 zutreffend dar, dass nach § 24 Abs. 3 KomHKV bei zweckgebundenen Einzahlungen - wie hier vorliegend - die Ermächtigungen zur Leistung der Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar bleiben. Ermächtigungen für Investitionsauszahlungen bleiben im Übrigen nach § 24 Abs. 2 KomHKV bis zu zwei Jahre nach Abschluss (Inbetriebnahme) verfügbar. Die Einsichtnahme in die Sachkonten der Auszahlungen bestätigt die Fortschreibung der bereits geplanten Ansätze o. g. Investitionsmaßnahmen durch Ermächtigungsübertragung.

 

 

Die Mitglieder nehmen die Ausführungen von Frau Hofmann zur Kenntnis und haben keine weiteren Fragen.

 

Die Vorsitzende empfiehlt, die fachliche Diskussion im Ausschuss für Finanzen zu führen und stellt folgenden Vorschlag zur Abstimmung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt, dass sich der Antrag der Fraktion AfD, DS 21/SVV/0080, durch die Beantwortung der Frage 5 zur Kleinen Anfrage der Fraktion AfD, DS 21/SVV/0100, durch Verwaltungshandeln erledigt hat.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

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