16.03.2021 - 3.1 Müllgebühren in Potsdam senken

Beschluss:
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Frau Grochowski (Fachbereich Ordnung und Sicherheit) erklärt, dass die Höhe der Abfallgebühren insbesondere vom angebotenen Umfang/Service der Abfallentsorgung und den damit in Zusammenhang stehenden Kosten der drittbeauftragten Unternehmen verbunden sind. Daher ist die Einführung eines neuen Abfallgebührenmodells nicht zwingend mit einer Gebührenreduzierung verbunden. Ein Gebührensystemwechsel kann insofern auch nur eine Umverteilung der angefallenen Kosten innerhalb der einzelnen Gebührenpflichtigen bewirken.

Eine Ausweitung des bestehenden Serviceangebotes (z.B. Zusätzlicher Wertstoffhof, Erweiterung von Öffnungszeiten, Wertstofftonne, Bioabfallvergärung) sind i.d.R. mit steigenden Kosten der Drittbeauftragten und somit in Folge auch einer Erhöhung der Abfallgebühren verbunden.

In Potsdam ist bereits ein umfangreiches Getrenntsammlungssystem, insbesondere bei der haushaltnahen Erfassung von Abfällen etabliert. So konnte durch Einführung der Biotonne im Jahr 2016 der Restabfall von ursprünglich ca. 40.000 Jahrestonnen auf derzeit ca. 34.000 Jahrestonnen reduziert werden. Im Ergebnis der Restmüllanalyse aus dem Jahr 2018/2019 wird von dem Gutachter mittelfristig ein weiteres abschöpfbares Potential im Restabfall i.H. von ca. 4.600 t Wertstoffen beziffert, dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die Potsdamer Bevölkerung dazu motiviert werden kann, die bereits vorhandenen Getrenntsammlungssysteme intensiv zu nutzen.

 

Zu der Prüfung des bestehenden Gebührenmodells und der Darstellung möglicher alternativer Gebührenmodelle sowie Prüfung auf die Umsetzbarkeit in Potsdam sollte aus Sicht der Verwaltung auf einen externen Gutachter zurückgegriffen werden, der die aufgeworfenen Fragestellungen der Politik berücksichtigt. Hierbei sollten ebenso die Erkenntnisse der Verwaltung aus dem bestehenden Modell einfließen.

Eine externe Begutachtung setzt jedoch zunächst eine Ausschreibung dieser Leistung sowie das Vorhandensein der erforderlichen Haushaltsmittel voraus. Insofern wäre mit einem Ergebnis nicht vor dem 2. Halbjahr 2021 zu rechnen.

Aus heutiger Sicht kann bereits festgestellt werden, dass eine Verwiegung der Rest- und Bioabfälle als Voraussetzung für eine mengenabhängige Gebührenerhebung zunächst die Ausrüstung sämtlicher Sammelfahrzeuge mit der entsprechenden Verwiege Technik und eine Anpassung des derzeitigen Abrechnungsmodells erforderlich macht. Dies würde in jedem Fall zu zusätzlichen Kosten führen, die auf die Abfallgebühren umzulegen wären.

 

Abschließend macht sie darauf aufmerksam, dass Sozialtarife in der Gebührenerhebung nach Kommunalabgabengesetz nicht zulässig sind.

Bezüglich einer Reduzierung der Grundgebühr weist Frau Grochowski darauf hin, dass diese auch die Kosten für Sperrmüll, Wertstoffhof und Schadstoffmobil umfasst.

 

Herr Jäkel bittet um Ausführung zu den Kosten der externen Begutachtung. Er weist darauf hin, dass die STEP auf den Tag genau die entsorgte Müllmenge erfasst. Wenn eine Abfalltonne urlaubsbedingt nicht herausgestellt und somit nicht geleert wurde, werden die Kosten trotzdem in Rechnung gestellt.

 

Frau Grochowski betont, dass das zu beauftragende Gutachten das gesamte Sammlungsspektrum umfassen müsse. Hierbei handelt es sich um eine umfängliche Kalkulation, die einer Begutachtung bedarf.

Des Weiteren weist sie darauf hin, dass die sog. Ausfallzeiten durch z.B. Urlaub bereits in der Gebührenberechnung beachtet werden.

 

Herr Raschke bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE ein.

Die DS 20/SVV/1355 wird um folgenden Punkt 6 ergänzt:

6. welche Möglichkeiten bestehen, die Berechnung der Grundgebühr gemäß §5(a) der Abfallgebührensatzung zu ändern. Es soll geprüft werden, inwiefern die Grundgebühr auf Grund der Anzahl der zu entleerenden Behälter berechnet werden kann. Dabei soll eine Differenzierung beibehalten werden, die zwischen Haushalten, Gewerbe, Kleingärten, Erholungsgrundstücken und Grundstücken mit Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen unterscheidet.

 

Herr Eichert betont, dass er dem vorliegenden Antrag so nicht zustimmen könne. Aus seiner Sicht ist es wichtig zu erfahren, warum in Potsdam diellgebühren teurer sind als in anderen Städten.

 

Herr Kirsch macht deutlich, dass mit der Einführung des Verwiegens des Mülls die Gefahr bestehe, dass noch mehr Müll im Wald landet.

 

Herr Dörschel schließt sich dem an und ergänzt, dass auch Müll in den Blauen oder Gelben Tonnen landen würde. Auch die Kosten für das Gutachten stehen seiner Ansicht nach nicht im Verhältnis zu dem zu erwartenden Ergebnis. Außerdem besteht auch die Gefahr, dass dann Gebührenbescheide anfechtbar sein könnten.

 

Frau Grochowski verweist auf die Erkenntnisse des Saarlandes, wo seit der Einführung des Verwiegens des Mülls eine auffällige Steigerung der Abfallmengen in den öffentlichen Abfallbehältern zu verzeichnen ist. Auch der finanzielle Aufwuchs für die STEP durch die technische Umrüstung wird sich in der Abfallgebühr niederschlagen.

 

Herr Jäkel erklärt, dass man nicht davon ausgehe, dass es eine Mehrheit in den Fraktionen gibt, die die gestellten Fragen in einer übersichtlichen Form beantwortet haben möchte.

 

Herr Troche stellt folgend Antrag zur Geschäftsordnung: Der Antrag soll zurückgestellt und die Argumente in der Fraktion beraten werden.

 

Herr Friese stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Der Zurückstellung des Antrages wird einstimmig zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11525&TOLFDNR=137806&selfaction=print