16.03.2021 - 3.3 Teilhabe für Kinder und Jugendliche unbürokrati...

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. Rünger bringt den Antrag namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein und übergibt anschließend das Wort an Frau Adler, der Arbeitsgruppenleiterin für Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Diese erklärt, dass durch die Gesetzesänderungen aus 2019 bereits eine Vereinfachung bei der Vergabe von finanziellen Mitteln erfolgt sei.

Darüber hinaus müssten trotz der eventuellen Einführung einer „Bildungskarte“ bestimmte Aspekte weiterhin schriftlich vorgetragen bzw. beantragt werden. Ebenso könnte die elektronische Karte die Bandbreite an Anbieter*innen verringern, da für diese ein erhöhter Arbeitsaufwand mit der Funktionalität und Abrechnung der Karten einhergehen würde. Dies könnte speziell von kleinen Anbieter*innen eventuell nicht bewältigt werden.

 

Nach einer folgenden kontroversen Diskussion über Vor- und Nachteile einer elektronischen Karte weißt  Frau Dr.ller darauf hin, nicht die fachlichen Kompetenzen des Ausschusses zu überschreiten und sich auf den Teil der Digitalisierung dieses Projektes zu begrenzen. Sie schlägt vor, die Vorlage solange zurückzustellen, bis die fachlichen Bewertungen des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion vorliegen und dann erneut zu beraten.

Dieser Vorschlag wird von den übrigen Ausschussmitgliedern befürwortet.

 

Herr Finken stellt daraufhin folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Zurückstellung des Antrages, um die Ergebnisse des Jugendhilfeausschusses sowie des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion abzuwarten.

 

Der Geschäftsordnungsantrag wird einstimmig angenommen.

 

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