18.03.2021 - 11.1 Rundweg um Deponie Gol...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Krause bringt den Antrag ein.

 

Ergänzungsantrag:

Frau Marx beantragt folgende Ergänzungen im Beschlusstext sowie in der Begründung, wie folgt:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwieweit der im Zuge der Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen angelegte Weg am Fuß der Deponie oder zumindest des südlichen Teils davon nach Beendigung der Nachsorgephase für die Öffentlichkeit freigegeben werden kann.

 

Soweit eine Freigabe für Spaziergänger / Radfahrer grundsätzlich möglich ist, möge der Oberbürgermeister dem Ortsbeirat Golm bis Ende des II. Quartales 2021 ein Handlungskonzept r die Nutzung des Weges vorlegen.

 

Begründung:

Die Rekultivierung der Deponie Golm befindet sich auf der Zielgeraden. Deren spätere (nach Nachsorgephase) öffentliche Nutzbarkeit für Erholungssuchende und für das Landschaftserlebnis ist einer der vielen Bausteine des Maßnahmeplan Golm. Da die nunmehr etablierte Nutzung des Deponiekörpers für artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen mit der wünschenswerten weitergehenden öffentlichen Nutzbarkeit konkurriert, sollte zumindest eine Nutzbarkeit des vorhandenen Rundweges für Spaziergänger und Radfahrer ermöglicht werden. Somit könnte für Fußnger ein sicherer Zugang zum Golmer Luch von der Geiselbergstraße 14 aus -entlang der Deponie bis zum Mühlendamm geschaffen werden.

 

Im Laufe der Diskussion favorisieren die Ortsbeiratsmitglieder die Variante in der ursprünglichen Fassung.

 

Frau Marx zieht daraufhin ihren Ergänzungsantrag zurück und Frau Krause stellt den Antrag in der ursprünglichen Fassung zur Abstimmung:

 

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwieweit der im Zuge der Sicherungs-und Sanierungsmaßnahmen angelegte Weg am Fuß der Deponie nach Beendigung der Nachsorgephase für die Öffentlichkeit freigegeben werden kann.

 

Soweit eine Freigabe für Spaziergänger / Radfahrer grundsätzlich möglich ist, möge der Oberbürgermeister dem Ortsbeirat Golm bis Ende des II. Quartales 2021 ein Handlungskonzept für die Nutzung des Weges vorlegen.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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