23.03.2021 - 3.2 Bericht Projekt "DigitalPakt"

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Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government berichtet mit Hilfe einer Präsentation zum DigitalPakt Schule 2019-2024 (siehe Anlage 1).

 

Herr Viehrig möchte in Bezug auf den personellen Aufwand im Servicemanagement wissen, ob die Verwaltung mit den Servicezeiten gut aufgestellt ist und ob möglicherweise Mehrbedarfe bestehen. Frau Becker möchte wissen, wie es bei den Finanzierungsmodellen aussieht und wie die Fördermittelvoraussetzungen sind. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government führt in Bezug auf den personellen Aufwand im Servicemanagement aus, dass der Bereich Schule einen erheblichen Anteil an erforderlichem Service/Support insgesamt hat. Dies ergibt sich aus der Anzahl der Endgeräte. Es gebe Überlegungen über neue Betriebsformen. In Vorbereitung befindet sich eine Ausschreibung des technischen Supports an den Schulen in Form von Outtasking. Die Schulen müssen hier deutlich besser unterstützt werden. Im Rahmen der Förderprogramme sei Leasing nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Nach einer Abwägung wurde entschieden, die Geräte zu kaufen.    

 

Herr Sima macht darauf aufmerksam, dass es Eltern gebe, die für die Leistungsbewertung keine E-Mail-Adresse angeben wollen. Herr Wollenberg gibt bekannt, dass dies so aufgenommen wird und dass hierzu eine Kontaktaufnahme mit Frau Dr. Gnadt vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel folgt.  

 

Frau Bartelt macht deutlich, dass verlangte Geräte bereitgestellt werden müssten. Sie möchte wissen, wie dies erfolgen kann. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government führt aus, dass eine Abfrage des Geschäftsbereichs Bildung, Kultur, Jugend und Sport ergeben hätte, dass die Schulen r das Distanzlernen einen Bedarf von ca. 1.100 Geräten haben. Mehr als 920 Notebooks wurden den Schulen bereits unkompliziert zur Verfügung gestellt.    

 

Frau Bartelt fragt, woher die Bedarfe kommen. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government antwortet, dass die Schulen dafür verantwortlich seien. Wie seitens der Schulen der Bedarf erhoben wurde, kann durch die Verwaltung nicht beantwortet werden. Es ginge um das Kriterium, ob von zu Hause aus am Unterricht teilgenommen werden kann.   

 

Frau Bartelt möchte wissen, in welchem Umfang die Geräte zur Verfügung gestellt werden. Frau Bremen vom Kreisschülerrat berichtet, dass Bring Your Own Device (BYOD) immer noch ein Thema sei. Viele Schülerinnen und Schüler würden das zu Hause vorhandene Betriebssystem nicht wechseln wollen. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government führt aus, dass das Konzept BYOD perspektivisch auch angeboten werden soll. Es ist unrealistisch und offenbar auch nicht im Sinne der Schülerinnen und Schüler, dass künftig alle ein städtisches Gerät bekommen. Wichtig dafür sind aber getrennte Netzwerke und eine ausreichende Bandbreite.

 

Herr Wollenberg fragt in Bezug auf die Geräte nach den Ergebnissen der Bedarfsabfrage an den Schulen. Herr Hilbert führt aus, dass im Januar 2021 die ersten mehr als 920 Geräte ausgegeben worden seien. Es hat an alle Schulen eine nochmalige Abfrage zu den Schülerinnen und Schülern, welche im Distanzlernen ein Endgerät benötigen, gegeben. Die Rückmeldungen hätten ergeben, dass noch 140 bis 150 Geräte benötigt werden. Drei Schulen hätten nicht geantwortet. Mit Stand vom 23.03.2021 würden noch 145 Geräte benötigt werden.

 

Herr Wollenberg fragt, ob die Tabelle mit den Ergebnissen der an alle Schulen gerichteten Abfrage zu den Schülerinnen und Schülern mit Lehrmittelbefreiung der Niederschrift beigefügt werden kann. Frau Aubel bejaht dies (siehe Anlage 2).

 

Frau Beckerchte in Bezug auf Fördermittel wissen, welche Finanzierungsmodelle möglich sind. Sie fragt, wie der Datenschutz gegeben ist. Herr Porathchte wissen, ob es r private Endgeräte mittlerweile eine gesicherte Lösung gibt. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government hrt aus, dass r die iPads aus dem Sofortausstattungsprogramm der Support bei der ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. mit eingekauft worden sei. Darüber hinaus verweist er auf das bereits angesprochene Outtasking. r den Datenschutz an den Schulen seien gemäß des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG) die Schulleitungen verantwortlich, diese würden die Rahmenbedingungen herstellen. In Bezug auf Sicherheitsmechanismen sei die IT-Sicherheit gesichert. Die Gewährleistung des Datenschutzes in Clouds sei ufig unklar, die Verwaltung würde diese aber auch nicht zur Verfügung stellen. Eine freie W-LAN-Nutzung an allen Schulen sei derzeit nicht erlaubt, die Bandbreite würde nicht ausreichend sein. Auch müssten dafür die Netze getrennt werden.     

 

Frau Schkölziger fragt in Bezug auf Zeitleisten, ab wann berichtet wird. Sie möchte wissen, wie die Kommunikation an den Schulen erfolgt. Herr Wollenberg verweist auf die Berichtsstruktur und eine quartalsweise stattfindende Berichterstattung. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Governmenthrt aus, dass die Bestandsdaten der Medienentwicklungspläne (MEP) nur bedingt belastbar seien. Eine Vergabe einer Inventur hätte ergebnislos abgebrochen werden müssen. Eine Darstellung von Zeitleisten zur Umsetzung von Maßnahmen sei schwierig aufgrund der coronabedingten Maßnahmen.

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11533&TOLFDNR=138189&selfaction=print