13.04.2021 - 4.1 Änderung der Stellplatzsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Zöller erinnert, dass der Antrag bereits mehrfach diskutiert worden ist, so dass von der antragstellenden Fraktion die neue Fassung vom 11.12.21 vorbereitet worden ist, welche er einbringt. An das vom Bauherren vorzulegende Mobilitätskonzept wird ein hoher Anspruch gestellt, zu beachten sind vor allem auch die räumlichen Voraussetzungen. Er benennt hier als positives Beispiel die PRO Potsdam, welche in der Gartenstadt das Angebot einer ÖPNV-Jahreskarte ausgesprochen hat. Mit der zu ändernden Stellplatzsatzung bleiben die vorhandenen Optionen, wie sie sind. Hinzu käme die Möglichkeit für die Bauherren die Möglichkeit mit einem geeigneten qualifizierten Mobilitätskonzept nachzuweisen, wie die Anzahl der Stellplätze reduziert werden könne.

 

 

Herr Niehoff (Verkehrsentwicklung) bestätigt, dass sich der Antrag lange im Geschäftsgang befindet und zu dieser Überarbeitung geführt hat. Die Vorgabe von Richtzahlen würde nur dort funktionieren, wo es eine Nutzung gibt. Schwierig wird das jedoch bei Mischnutzungen. Verwaltungsseitig wird die Neue Fassung unterstützt, welche im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität noch geringfügig ergänzt (Vorlage des Entwurfes für eine Änderung) worden ist.

 

 

Herr Jäkel stimmt den Ausführungen von Herrn Niehoff zu, dass Regelungen bei Mischnutzungen (Bsp. Gewerbe und Kita) erforderlich sind. Eine, wie im Antrag vorgegebene Reduzierung auf null, sei jedoch für ihn nicht nachvollziehbar, da Stellplätze dem Bedarf entsprechen müssen.

 

 

Auch Frau Reimers sieht eine Reduzierung auf null als problematisch an. Die von Herrn Dr. Zöller als Vorbild angesprochene Ausreichung eines Jahrestickets ÖPNV würde nicht überall funktionieren.

 

 

Herr Pfrogner unterstützt die Intention des Antrages. In der Praxis gibt es diverse Tiefgaragen, die nicht ausreichend vermietet/genutzt werden. Insofern sei die Ausweisung der Parkraumbewirtschaftung erforderlich, um Druck auf eine anderes Nutzerverhalten ausüben zu können.

 

 

Frau Dr. Günther macht aufmerksam, dass bei fehlenden Stellplätzen an Straßen vermehrt die Innenhöfe zum Abstellen der Kfz in Anspruch genommen werden. Die Innenhofbetonierung müsse verhindert werden. Frau Dr. Günther fragt, ob eine quartiersbezogene Stellplatzsatzung denkbar wäre und wie die Umwidmung von Schulhöfen zu Parkplätzen verhindert werden könne. Ebenso das Parken von Kfz auf Baumscheiben sei nicht der gewünschte Weg.

 

 

Herr Dr. Zöller macht deutlich, dass mit dem Antrag keine grundsätzliche Reduzierung auf null gemeint sei. Dies solle nur dort erfolgen, wo es möglich ist. Die Vorlage des Mobilitätskonzeptes solle als zusätzliche Option verstanden werden, ohne vorhandene Optionen abzuschaffen. Ein Anreiz für Bauherren sei es, dass durch die Abschaffung von Stellplätzen die Baukosten sinken und benennt als Beispiel Berlin.

 

 

Herr Dr. Niekisch regt an, im Antrag das Wort grundstücksbezogen zu ergänzen.

 

Herr Dr. Zöllernnte dem Zusatz bis auf null zustimmen.

 

 

Frau Hüneke merkt an, dass die Anwendung der Stellplatzsatzung immer grundstücksbezogen sei. Es gebe viele Beispiele, wo der ruhende Verkehr die Wohnqualität beeinträchtigen würde, so dass eine Flexibilisierung der Stellplatzsatzung erforderlich sei. Sie übernimmtr die antragstellende Fraktion das Wort grundstücksbezogen.

 

 

Herr Gericke greift die Äerung von Herrn Niehoff auf, dass das im Antrag genannte Mobilitätskonzept gewünscht wird und von daher zu unterstützen sei. Das Mobilitätskonzept als zusätzliche Option sse ggf. auch von den Bauherren gegenüber den Mietern plausibel übermittelt werden.

 

 

Herr Said sieht neue Pflichten für die Bauherren und würde eine quartiersbezogene Stellplatzsatzung befürworten.

 

 

Herr Pahnhenrich gibt den formellen Hinweis, dass man sich hier im Bereich der Pflichtaufgaben befinde und die Bauordnung beachtet werden müsse. Von der Verwaltung sei darzulegen, welche Folgen eine solche Änderung der Stellplatzsatzung für den Verkehr usw. haben würde.

 

 

Herr Jäkel betont, dass grüne Innenhöfe auch als grüne Innenhöfe erhalten bleiben müssen und weder durch Stellplätze oder durch Bebauung verändert werden sollten. Zugleich macht Herr Jäkel aufmerksam, dass auch für E-Autos Stellplätze benötigt werden, so dass eine Reduzierung auf null nicht denkbar sei.

 

 

Herr Niehoff betont die weiterhin bestehende Notwendigkeit mit einer Stellplatzsatzung regulierend eingreifen zu können. Er bittet das Mobilitätskonzept als Chance zu sehen, durch ein Gutachten darzustellen, wie eine Reduzierung von Stellplätzen vorgenommen werden könne. Beispielsweise für Bauherrengemeinschaften, die eine gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen vornehmen wollen, wäre dies ein zu überdenkender Anreiz. Der Nachweis ist durch den Investor/Bauherren zu erbringen. Das Stadtentwicklungskonzept Verkehr wird auch das Thema ruhender Verkehr beinhalten. Eine quartiersbezogene Umsetzung sei schwierig, da die Abgrenzungen zwischen den Quartieren auch gerichtsfest dargelegt werden müssen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die neue Fassung des Antrages vom 11.12.21 einschl. der Ergänzung aus dem KUM-Ausschuss:

.. wird beauftragt, einen Entwurf r die Änderung der Stellplatzsatzung dahingehend vorzulegen, dass…

sowie den Ergänzungen von Herrn Dr. Zöller sowie von Frau Hüneke

.. notwendiger Stellplätze grundstücksbezogen bis auf null reduziert werden…

zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf für eine Änderung derdie Stellplatzsatzung dahingehend vorzulegen zu ändern, dass die Möglichkeit der Reduktion von notwendigen Stellplätzen gestärkt wird. Dabei sollen Bauherren mit einem geeigneten qualifizierten Mobilitätskonzept nachweisen können, wie die Anzahl notwendiger Stellplätze grundstücksbezogen bis auf null reduziert werden kann. Dabei sollen vornehmlich Maßnahmen zum Einsatz kommen, die vom Bauherrn finanziert werden.

Die Verwaltung soll hierzu Vorgaben machen, welche Maßnahmen in ein qualifiziertes Mobilitätskonzept eingebracht werden können und welche Qualitätsstandards dabei einzuhalten sind. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem über die Anzahl notwendiger Fahrrad-Abstellplätze hinausgehende Fahrrad- Abstellplätze, Abstellplätze für Sonderfahrräder (Lastenräder, Dreiräder, Fahrradanhänger), ÖV-Tickets für Beschäftigte oder Mieter, Mobilitätsfonds, Carsharing-Stellplätze und -Dienste, Vermietung von Lastenrädern und anderen Transporthilfen. Die Möglichkeit der Ablöse soll bestehen bleiben.

r alle Nutzungsarten ist ein sinnvolles Verhältnis von Kfz-Stellplätzen und Fahrrad-Abstellplätzen vorzuschreiben, das den erwarteten Modal Split berücksichtigt. Eine Reduktion notwendiger Fahrrad- Abstellplätze soll nicht möglich sein.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage