13.04.2021 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Einleitung zum TOP 5 Information zu Planverfahren

 

 

Herr Wolfram (Stadtplanung) erinnert einleitend an die im Ausschuss besprochene Verfahrensweise (sh. Bestätigung mit Beschluss der STVV 20/SVV/1267), in Planungsschritten, in denen rechtlich keine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist, eine Berichterstattung im SBWL-Ausschuss vorzunehmen und einen schriftlichen Vorschlag zu einem Votum vorzulegen. Bei Erwartung einer kontroversen Diskussion zu einer konkreten Planung ist eine Leitentscheidung der Stadtverordnetenversammlung durchzuführen. Die Erwartung einer kontroversen Diskussion wird auch angenommen, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusseses dies feststellen.

Die abgegebenen Voten des SBWL-Ausschusses werden künftig der Niederschrift beigefügt (ähnlich den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung).

 

 

Der Ausschussvorsitzende fragt die Ausschussmitglieder, ob sie grundsätzlich  den Vorlagen TOP 5.1 bis 5.3 folgen können.

 

Nach kurzer Diskussion und nochmaligen Aufgreifen der im Ausschuss umfassend besprochenen Verfahrensweise werden anschließend die Vorlagen behandelt.

 

 

 

Weiter zu TOP 5.1 SBWL-21/01

 

Herr Pfrogner stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage zum TOP 5.1 nochmals zurückzustellen und in den Ortsbeirat Golm zu überweisen.

Dafür sprechen Frau Krause (Ortsvorsteherin Golm) und Herr Jäkel.

Herr Rubelt äert sich dagegen und erinnert nochmals an das beschlossene Prozedere zum Umgang mit den Vorlagen zur Abgabe eines Votums des SBWL-Ausschusses. Wenn sich im Laufe der Behandlung herausstellt, dass es kontroverse Diskussionen/Vorbehalte gibt, dann kann das Verfahren jederzeit wieder in den normalen Modus gehen und für die Stadtverordnetenversammlung aufbereitet werden. In diesem Bebauungsplan ist es wichtig, zügig voran zu kommen und Rechtssicherheit zu erlangen. Hier handelt es sich erst um den Aufstellungsbeschluss. Der Ortsbeirat wird selbstverständlich im nächsten Verfahrensschritt beteiligt.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den GO-Antrag auf Überweisung in den Ortsbeirat Golm zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis: 3/5/1 damit abgelehnt.

 

 

Herr Brinkkötter (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein und beantwortet Rückfragen. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende bittet das vorgeschlagene Verfahren abzustimmen:

 

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Votum des Ausschussesr Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes:

 

Das 2. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark" (OT Golm) im Teilbereich An  der Clara-Immerwahr-Straße / Am Marie-Curie-Ring wird nach § 2 Abs. 1 BauGB (gemäß den Anlagen 2 und 3) eingeleitet.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen