13.04.2021 - 6.2 Berichterstattung - Prioritäten Gehwegsanierung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
- Datum:
- Di., 13.04.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Niehoff (Verkehrsplanung) erinnert, dass die Verwaltung den Auftrag erhalten hat, den aktuellen Plan für die Sanierung von Gehwegen in Potsdam für die nächsten fünf Jahre aufzuzeigen und dabei verbindlich festzulegen, in welcher Abfolge der unstrittige Bedarf abgearbeitet werden soll.
Die Basis zur Festlegung von Prioritäten bildet die vorliegende mittelfristige Haushaltsplanung der Landeshauptstadt. Hier stehen sowohl im Ergebnis- als auch im Investhaushalt Mittel aus den Produkten zu Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen zur Verfügung. Es werden in den Deckungskreisen zur Instandhaltung der Straßen, Wege und Plätze, zur Umsetzung des Beschlusses von Barcelona und der Schulwegsicherung Gelder bereitgestellt. Zudem sind ab 2022 im investiven Bereich Mittel zur Umsetzung der Fußwegkonzeption (Gehwege, u.a. Barrierefreiheit) eingeplant.
Zusätzlich wird generell bei allen grundhaften Straßenbaumaßnahmen die barrierefreie Herstellung der Gehweganlagen berücksichtigt. Aktuell in Planung befinden sich darüber der Ausbau von Gehweganlagen am Leipziger Dreieck, der Leipziger Straße, der Straße Am Brauhausberg, der Behlertstraße (von Berliner Straße bis Mangerstraße), Im Bogen, Am Alten Weinberg, der Rad- und Fußwegbrücke Golm-Werder, der Brandenburger Straße und nachfolgend der Friedrich-Ebert-Straße (von Charlottenstraße bis Nauener Tor). Zudem ist absehbar, dass die Uferwege Speicherstadt und am Wasserwerk, parallel zur Leipziger Straße gebaut werden.
Zur weiteren Prioritätensetzung hinsichtlich der Instandhaltung von Gehwegen soll es mit dem Fußverkehrskonzept zu einer planmäßigen Abarbeitung der Prioritäten kommen. Die Abfolge der Baumaßnahmen wird über die qualifizierte Herangehensweise der Erstellung des Fußverkehrskonzepts von der subjektiven Wahrnehmung heraus objektiviert. Es ist vorgesehen zukünftig analog dem Radverkehrskonzept Mittel im Haushalt bereitzustellen, um eine Planbarkeit über eine längere Sicht zu erreichen.
Hier sind auch Maßnahmen der Straßenbeleuchtung und Umbaumaßnahmen an Lichtsignalanlagen enthalten.
Eine entsprechende Drucksache zum Fußverkehrskonzept soll als Beschlussvorlage voraussichtlich in der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juni 2021 eingereicht werden.
Vorab wurden Sofortmaßnahmen bestimmt, mit denen die Verwaltung in die Abarbeitung der Prioritäten des Fußverkehrskonzeptes einsteigen wird.
1. Erneuerung der bestehenden Fußgängerzone Brandenburger Straße
2. Erneuerung des Gehwegs in der Hegelallee Nordseite in mehreren
Bauabschnitten
3. Erneuerung des Gehwegs in der Ketziner Straße in Fahrland zwischen Regenbogengrundschule und An der Windmühle.
4. Erneuerung des Gehwegs in der Potsdamer Chaussee von Nr.18 bis zur Glienicker Dorfstraße in Groß Glienicke
5. Erneuerung des Gehwegs am Schafgraben
6. Erneuerung des Gehwegs und Sortierung des ruhenden Verkehrs in der
Fritz-Zubeil-Straße
7. Schaffung einer Mittelinsel als Querungshilfe an der Kreuzung Friedrich-Engels-Straße/ Daimlerstraße/ Neuendorfer Anger
8. Schaffung zweier Mittelinseln als Querungshilfen in der Straße Alt Nowawes in Höhe Garnstraße und Grenzstraße
9. Überprüfung der Grünpfeilregelungen an allen im Konzept aufgeführten
Lichtsignalanlagen
10. Kreuzung Nedlitzer Straße / Kiepenheuerallee - Schaffung einer Fußgängerfurt über die Nedlitzer Straße
11. Ausstattung der Fußgänger LSA Jägerallee in Höhe Helene-Lange-Straße
mit Blindentaster
Die Prioritäten der Folgejahre werden stark bestimmt von der Beschlusslage zum Fußverkehrskonzept in Verbindung mit der Bereitstellung finanzieller Mittel und vorhandener Personalkapazitäten.
Frau Heigl bittet um Auskunft, wann die Sanierung des Gehweges der Spornstraße vorgesehen ist.
Frau Dr. Günther äußert, dass in der Brandenburger Vorstadt alle Straßen nicht mit dem Fahrrad befahrbar sind und bittet um Information zur zeitlichen Einordnung. Zudem verweist sie in der historischen Innenstadt auf die ausgewaschenen Fugen.
Herr Jäkel erinnert an frühere Berichterstattungen im SBWL-Ausschuss in Form einer dreifarbigen Prioritätenliste (grün, gelb, rot). Diese Form der Darstellung als Fortschreibung hätte er sich auch hier gewünscht, so dass sofort erkennbar ist, auf welchen Straßen, welcher Handlungsdruck besteht. Er bittet um Aufbereitung als Anlage zur Niederschrift.
Herr Dr. Niekisch erinnert, dass auf dem Gehweg am Scharfgraben noch immer nichts passiert ist und spricht ebenfalls die Straßen in der Brandenburger Vorstadt an.
Herr Niehoff antwortet, dass sich kaum etwas verändert habe. Das Fußverkehrskonzept wird seit 3 Jahren überarbeitet. Im Zusammenhang mit dem für die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2021 angekündigten Fußverkehrskonzept wird über die Maßnahmen in der Priorisierung 1 bis 3 informiert. Dies erfolgt detailliert in einer gesonderten Mitteilungsvorlage „Prioritäten zur Instandsetzung von Straßen und Gehwegen“. Die Information, in welchem Quartal die Sanierung des Schafgrabens beginnt, wird zur Niederschrift nachgereicht.
Information der Verwaltung im Nachgang der Sitzung:
Zum Schafgraben wurde inzwischen der Planungsauftrag ausgelöst und es soll in 2021 gebaut werden. Der Baubeginn ist für IV. Quartal 2021 geplant.