13.04.2021 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 78 "Französische Straße/Quart...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wolfram (Stadtplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt. Die Sicherung des Kunsthauses sans titre erfolgt. Das Kunsthaus wird über das Erdgeschoss in der Französischen Straße ereichbar sein.

 

 

Frau neke begrüßt die Einbeziehung und den Bestand des Kunsthauses sans titre.

 

 

Frau Dr. Günther nimmt Bezug auf die Kostenbeteiligung für die Herstellung sozialer Infrastruktur von 5,9 Kita- und Hortplätzen und 3,7 Grundschulplätzen. Sie bittet um Auskunft über die Höhe jeweils eines Platzes.

 

 

Herr Wolfram teilt mit, dass r einen Grundschulplatz 25.000 € und für einen Kita- und Hortplatz 21.000 € veranschlagt werden.

 

 

Der Ausschussvorsitzende bittet das vorgeschlagene Verfahren abzustimmen:

 

 

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Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes:

 

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 "Französische Straße / Quartier Français", 1. Änderung, Teilbereich Am Kanal / Französische Straße gemäß Anlage 4 wird mit der Begründung gemäß Anlage 5 der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zugrunde gelegt.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 78 "Französische Straße / Quartier Français", 1. Änderung, Teilbereich Am Kanal / Französische Straße, umfasst entsprechend der Darstellung in der Anlage 3 eine Erweiterung.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen