29.04.2021 - 3.2.2 Ökologische Umgestaltung und Aufwertung des Ran...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE (Wiedervorlage)
- Datum:
- Do., 29.04.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Herr Berlin bringt die neue Fassung vom 27.4.2021 ein:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende bei der gemeinsamen Ortsbesichtigung präzisierten Vorhaben für die Bepflanzung des Randbereiches des „Lustgartens“ und des Vorplatzes des Filmmuseums umzusetzen:
- Die breite steinerne Einfassung der drei Rasenflächen vor dem Filmmuseum ist teilweise zurückzubauen. Dabei sind im Innern der Flächen parallel zur Breiten Straße je zwei Reihen Platten von ca. 1 m x 1m Größe zu entfernen und auf der Seite parallel zum Filmmuseum je eine Reihe Platten ca. 1 m x 1 m zu entfernen. Die vergrößerte freie Fläche ist mit Rasen und mit Blumenrabatten und ggf. kleinen Gehölzen anspruchsvoll und dauerhaft zu begrünen. Ergänzend sind vor dem Filmmuseum Bänke als Sitzgelegenheiten aufzustellen.
- In der etwa dreieckigen versiegelten Fläche zwischen der Stadtwand des Mercure-Hotels, der Breiten Straße und der Behelfszufahrt zum Hotel quer zur Breiten Straße ist eine ausreichend große Fläche zu entsiegeln, für Baumpflanzung vorzubereiten und mit ein bis drei repräsentativen geeigneten Bäumen (z. B. Platane, Kastanie) zu bepflanzen.
- Etwa in der Flucht der vorhandenen Blumenkübel parallel zur Breiten Straße am Rande des Lustgarten-Festplatzes ist die teilweise Entsiegelung und die Anlage von etwa drei Grünstreifen vorzubereiten. Die Grünstreifen mögen mit niedriger steinerner Einfassung vor Betreten geschützt werden. Diese sind geeignet zu bepflanzen. Zuvor ist in Abhängigkeit vom unterirdischen Bauraum die optimale Positionierung der Beete zu ermitteln und in Abstimmung mit dem Betreiber des Festplatzes und dem Schaustellerverband so zu optimieren, dass die Nutzbarkeit des Festplatzes im Wesentlichen gewahrt bleibt. Im Untergrund vorhandene Wasseranschlüsse sind dergestalt nutzbar zu machen, dass die Wässerung der Pflanzung im Sommer unkompliziert ermöglicht wird.
- In der Schlossstrasse gegenüber der Spielbank ist der gegenüberliegende Gehweg mit der Pflanzung einiger geeigneter Bäume zu ergänzen.“
Frau Thiel bringt ihren Ergänzungsantrag ein:
„Es möge ergänzt werden:
Im Rahmen der Umgestaltung des Vorplatzes des Filmmuseums und des Lustgartens ist eine Verlegung eines jeweiligen Blindenleitsystems notwendig, um die Teilhabe behinderter Menschen in diesen Bereichen zu ermöglichen.“
Herr Schmäh (Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen) geht auf die Ortsbegehung vom 13.4.2021 ein und erläutert die Ergebnisse anhand der beigefügten Grafik. Die Maßnahmen entsprechen im Wesentlichen den vor Ort angesprochenen Denkvarianten, sie müssten durch eine ordentliche Planung vorbereitet werden (externe Vergabe). Pflanzmaßnahmen auf den vorhandenen 3 Rasenfeldern können bei Personal- und Finanzkapazität umgesetzt werden Die Maßnahmen sind im Haushalt nicht finanziell abgebildet und müssten daher unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden.
Herr Troche erkundigt sich, ob bei der Umsetzung auch der angrenzende Fahrradweg visuell aufgewertet werden kann. Dieser ist kaum bzw. gar nicht als Fahrradweg zu erkennen.
Herr Rubelt macht noch einmal deutlich, dass der Finanzierungsvorbehalt gesetzt ist. Eine Sanierung in Teilen sei umsetzbar, aber eine Sanierung in Gänze ist hier nicht umsetzbar.
Herr Berlin fordert noch einmal ein nachhaltiges ökologisches Denken.
Herr Twerdy möchte den Satz zu den Gehölzen in Punkt eins gestrichen haben: „Die vergrößerte freie Fläche ist mit Rasen und mit Blumenrabatten und ggf. kleinen Gehölzen anspruchsvoll und dauerhaft zu begrünen.“ Dann könne dem Antrag zugestimmt werden.
Herr Berlin erklärt für den Antragsteller, den Antrag zurückstellen zu wollen, um ihn noch einmal innerhalb der Fraktion zu beraten.
Der Vorsitzende stellt die Zurückstellung des Antrags zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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