29.04.2021 - 3.8 Satzung über die Veränderungssperre im Bereich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
- Datum:
- Do., 29.04.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Rubelt bringt die Vorlage ein.
Frau Dr. Haebel erkundigt sich bezüglich der Installierung vom Photovoltaikanlagen (PV-Anlage) auf Dächern, ob Gebäude verpflichtend so gebaut werden können, dass PV-Anlagen jeder Zeit nachgerüstet werden können.
Herr Troche bezieht sich ebenfalls auf PV-Anlagen – er möchte wissen, ob Bestandsgebäude auf dem Areal gegebenenfalls nachgerüstet werden können.
Herr Rubelt nimmt die Fragen zur Thematik PV-Anlagen mit, um sie in den weiteren Planungen mitzudiskutieren. Im Rahmen der Erarbeitung des Planes könne er dann darüber berichten. Dass eine Nachrüstung hier möglich ist, bezweifelt er allerdings.
Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 156 „Gewerbeflächen Friedrichspark“, Teilbereiche I und II Friedrichspark wird gemäß § 14 BauGB beschlossen (gemäß Anlagen 1 und 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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35,6 kB
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2
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