08.04.2021 - 2 Bürgerfragen

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  1. Frau Schuppe fragt den Ortbeirat, warum die Poller zur Feldseite an der Straße zum Bahnhof entfernt worden sind. Der Ortsvorsteher wird dem nachgehen.

 

  1. Herr Gebauer bat das Grünflächenamt darum, an der Festweise einen Mülleimer aufzustellen. Er begründete seine Anfrage damit, dass die Hundebesitzer und vor allem auch die Radfahrer und Wanderer an den Sitzgruppen derzeit keine Möglichkeit hätten, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

  1. Auf Nachfrage von Frau Krüger antwortet Herr Spira, dass für einen anderen Sitzungsort, als das bisherige Gemeindero aktuell kein Anlass besteht.

 

  1. Herr Riemer wandte sich an Frau Krüger und bat darum, dass der Ortsbeirat Maßnahmen veranlasse, die zu schnell fahrenden PKW, LKW und Busse im Ort zu reduzieren. Herr Spira erneut im die Aufstellung eines Seitenradars fragen.

 

  1. Herr Riemer teilte außerdem folgende Überlegung mit dem Ortsbeirat:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in Bezug auf o.g. Projekt (Energiepark Satzkorn) war ursprünglich die Rede davon, dass zwischen der westlichen Bebauungsgrenze Satzkorns und der 200 m entfernten Projektfläche ein Schutzstreifen als Sicht- und Lärmschutz angelegt wird. Nach der 1. Bürgersprechstunde habe ich aber erfahren, dass diese Fläche über die 30 Jahre weiter landwirtschaftlich genutzt werden soll. Gemeint ist wohl der Anbau von Feldfrüchten, mit dem die o.a. Schutzfunktion nicht erfüllt werden kann.

Deshalb schlage ich vor, auf dieser Fläche über 30 Jahre Obstgehölze zu kultivieren und -  wenn nach 30 Jahren gewollt -  wieder auf den Anbau von Feldfrüchten überzugehen. Dass dies nach Rodung der Plantage möglich ist, ist in Satzkorn mehrfach nachgewiesen.

Diese Variante hat folgende Vorteile:

 

1. Da Obstanbau im Gegensatz zu einer forstwirtschaftlichen Anpflanzung eine landwirtschaftliche Nutzung darstellt, stellt dieser keine Umnutzung dar und kann nach Ende des Projektes wieder rückgängig gemacht werde. Es sollte keine Obststreuwiese als Ausgleichsmaßnahme angelegt werden, da diese als schützenswerter Biotop kaum umzunutzen ist.

 

2. Wenn die derzeitigen Eigentümer bzw. Pächter Obstanbau nicht betreiben können oder wollen, könnte die Fläche befristet an die ansässige GbR verpachtet werden.

 

3. Eine abwechslungsreiche Obstplantage könnte das Ortsbild aufwerten, durch die Solaranlage erwartbare Beeinträchtigungen (Sicht, Lärm,Wind, Staub) abmildern und bei abgestimmter Planung auch zur Erholung der Bürger beitragen, wenn sie begehbar gestaltet wird.

 

4. Dadurch kann die Akzeptanz der Einwohnerschaft gegenüber dem Projekt unmittelbar vor Ort befördert werden, Vorteile für Satzkorn sind ansonsten über die Gewerbeeinnahmen der Stadt Potsdam nicht zu erwarten.

 

Ich hoffe, dass dieser Vorschlag durch sie geprüft wird und mir ihre Stellungnahme mitgeteilt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

G. Riemer“