20.04.2021 - 4.2 Mietenerhöhungsmoratorium in der Coronakrise

Beschluss:
geändert beschlossen
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Auf Nachfrage erklärt Herr Westphal (ProPotsdam GmbH), dass bisher nicht bekannt ist, wie die zukünftigen Regelungen zur Eindämmung der Coronakrise aussehen. Es sollte genauer definiert werden, was konkret gemeint ist. Er weist auch darauf hin, dass bereits jetzt keine Mieterhöhungen ausgesprochen werden. Wenn Mieter während der Coronakrise wirtschaftliche Probleme durch Einnahmeausfälle haben, wird in Einzelfälle auch die Mieterhöhung zurückgenommen.

 

Frau Vandre würde sich wünschen, dass sich die ProPotsdam die Zielmarke setzt, auf Mieterhöhungen zu verzichten, solange die Potsdamer durch die aktuelle Situation Einnahmeverluste haben.

 

Herr Westphal betont, dass bisher bereits grundsätzlich die Einzelfallprüfung vorgenommen wurde. Es gab dann entsprechend der jeweiligen Situation eine individuelle Regelung.

 

Herr Heuer macht deutlich, dass es keine validen Werte dafür gibt, dass alle Mieter der ProPotsdam von Einnahmeverlusten betroffen sind. Nach aktuellem Stand kann es aus seiner Sicht nur eine Einzelfallprüfung geben.

 

Herr Heuer bringt folgenden Änderungsantrag ein.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung des städtischen Wohnungs­unternehmens ProPotsdam zu vereinbaren, dass, bis zum Auslaufen der Gültigkeit der Eindämmungsverordnungen im Zusammenhang mit der SarsCov2- Pandemie keine weiteren Mieterhöhungen ohne Einzelprüfung zur Vermeidung von unbilligenrten wirksam werden.

Der Hauptausschuss soll am 09.06.2021 über den Sachstand informiert werden.

 

Herr Westphal erklärt, dass nach Auslaufen der Eindämmungsverordnung wieder Mieterhöhungen umgesetzt werden. Wenn dann ein Mieter auf die ProPotsdam zugeht, wird eine Einzelfallprüfung durchgeführt.

 

Herr Jekel (Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration) verweist darauf, dass es auch von Seiten der Landeshauptstadt Potsdam Unterstützungsmöglichkeiten wie z.B. Wohngeld oder Leistungen nach SGB II oder XII gibt, die greifen können.

 

Herr Westphal erklärt auf Nachfrage, dass Mietanpassungen versendet und auch erklärt werden. Wenn sich daraufhin Mieten meldet und erklären, dass die Erhöhung nicht geleistet werden kann, wird der Einzelfall geprüft und die entsprechende Hilfe gewährt.

 

Frau Vandre bittet darum, dass bei der Abstimmung über die neue Fassung des Antrages zuerst über die Passus … ohne Einzelprüfung zur Vermeidung von unbilligen Härten abgestimmt wird.

 

Frau Tietz plädiert für die Abstimmung über den Ursprungsantrag, da der Änderungsantrag bereits umgesetzt wird.

 

Herr Eichert kann aufgrund technischer Probleme erst jetzt an der Sitzung teilnehmen. Aus diesem Grund wird für Herrn Eichert eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Diskussion gegeben.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Heuer, dass ein Votum des GSWI-Ausschusses benötigt wird und deshalb auch eine Abstimmung zur Drucksache erfolgen sollte.

 

Frau Tietz erklärt nochmals, dass der Ursprungsantrag aufrechterhalten wird und begründet dies.

 

Frau Vandre teilt die Ansicht von Frau Tietz, dass keine weiteren Mieterhöhungen durch die ProPotsdam vorgenommen werden sollten, solange die Pandemie anhält.

 

Herr Eichert erinnert an die Aussage von Frau Meier dazu in der letzten Sitzung. Er wirbt dafür, sich Gedanken zu machen, wie zielgerichtet denjenigen geholfen werden kann, die Hilfe benötigen. Die Gelder sollten zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo sie dringend benötigt werden.

 

Frau Schulze erklärt, dass die geänderte Fassung mehrheitlich durch die Kooperation getragen wird.

 

Herr Jekel schlägt vor, dass es im September oder Oktober eine Prüfung geben sollte, nicht nur einen Bericht.

 

Herr Fröhlich schlägt vor, im Oktober einen Rückblick zu geben.

 

Frau Meier schlägt vor, in der Sitzung des GSWI-Ausschusses am 05.10.2021 zu berichten und dann weiter zu entscheiden.

 

Herr Eichert betont, dass er die Idee des Antrages als solche befürworten könne. Grundsätzlich müssen aber Mieterhöhungen stattfinden können.

 

Frau Meier macht deutlich, dass sich ein Mieter bei Erhalt einer Mieterhöhung an die ProPotsdam bzw. an die Verwaltung wenden kann. Hier werden dann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die entsprechenden Hilfen gewährt.

 

Herr Westphal bittet im Änderungsantrag „aussprechen“ durch „wirksam zu ersetzen.

 

Herr Olbrich stimmt Herrn Eichert zu. Es ist immer im Einzelfall zu prüfen, da es auch Menschen gibt, denen es jetzt finanziell besser geht. Hier kann durchaus die Miete angemessen erht werden. Diese Möglichkeit wird mit dem Ursprungsantrag genommen.

 

Herr Eichert schlägt folgende Ergänzung der neuen Fassung des Antrages vor: … bei Widerspruch des Mieters und Einzelfallprüfung die Mieterhöhung zu einer unbilligen Härte führen würde…

 

Frau Meier empfiehlt folgende Formulierung: Hierbei hat der Mieter aktiv auf die ProPotsdam zur Überprüfung der Mieterhöhung zuzugehen.

Berichterstattung im GSWI-Ausschuss am 05.10.2021.

 

Herr Eichert übernimmt den Vorschlag von Frau Meier.

 

Nach einer kurzen Verständigung einigen sich die Ausschussmitglieder auf folgende Formulierung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung des städtischen Wohnungs­unternehmens ProPotsdam zu vereinbaren, dass, bis zum Auslaufen der Gültigkeit der Eindämmungsverordnungen im Zusammenhang mit der SarsCov2- Pandemie keine weiteren Mieterhöhungen ohne Einzelprüfung zur Vermeidung von unbilligen Härten wirksam werden. Hierbei hat der Mieter aktiv auf die ProPotsdam zur Überprüfung der Mieterhöhung zuzugehen.

Der Hauptausschuss soll am 09.06.2021 über den Sachstand informiert werden.

Berichterstattung im GSWI-Ausschuss am 05.10.2021.

 

Herr Adler weist darauf hin, dass die Abstimmung durch namentliches Aufrufen der einzelnen stimmberechtigten Ausschussmitglieder und Abfragen des jeweiligen Votums durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt.

Anschließend stellt er  zunächst folgende Ergänzung zur Abstimmung:

ohne Einzelprüfung zur Vermeidung von unbilligen Härten

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Zustimmungen und 2 Ablehnung mehrheitlich angenommen.

 

Anschließend bittet der Ausschussvorsitzende um Abstimmung über den so geänderten Antrag.

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung des städtischen Wohnungs­unternehmens ProPotsdam zu vereinbaren, dass, bis zum Auslaufen der Gültigkeit der Eindämmungsverordnungen im Zusammenhang mit der SarsCov2- Pandemie keine weiteren Mieterhöhungen ohne Einzelprüfung zur Vermeidung von unbilligen Härten wirksam werden. Hierbei hat der Mieter aktiv auf die ProPotsdam zur Überprüfung der Mieterhöhung zuzugehen.

Der Hauptausschuss soll am 09.06.2021 über den Sachstand informiert werden.

Berichterstattung im GSWI-Ausschuss am 05.10.2021.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Zustimmungen und 2 Ablehnung mehrheitlich angenommen.

 

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