20.04.2021 - 5.3 Berichterstattung zu den Vertragsverhandlungen ...

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Frau Kitzmann (Fachbereich Soziales und Inklusion) informiert, dass es in der Landeshauptstadt Potsdam drei Träger gibt, die sinnesspezifische und heilpädagogische Frühförderung als Leistung nach § 113 Abs. 2 Nr. 3 und § 79 SGB IX anbieten.

Folgende Träger bieten diese Leistungen an:

  1. AWO Kinder- und Jugendhilfe Potsdam gGmbH
  2. EJF gemeinnützige AG
  3. Oberlinhaus gGmbH

 

Die Vertragsverhandlungen für Vertragszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 sind abgeschlossen. Herausforderungen werden in der Umsetzung der interdisziplinären Frühförderung sehr wahrscheinlich werden. Hier besteht aber ein enger Austausch zwischen der Landeshauptstadt Potsdam (Fachbereich Soziales und Inklusion sowie Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst) und den Träger der Frühförderung.

Als letzter Schritt erfolgen noch die Verhandlungen mit den Krankenkassen.

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