20.04.2021 - 5.5 Information zu den Ausführungsbestimmungen zur ...

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Herr Jekel (Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration) teilt mit, dass mit dem Erscheinen des Amtsblattes in der kommenden Woche (29.04.2021) die Zweckentfremdungsverbotssatzung von Wohnraum in Kraft tritt und somit auch die Ausführungsbestimmungen.

Es erfolgt eine Klarstellungen, ab wann eine Zweckentfremdung erfolgt.

r die Erledigung der Aufgaben wird eine entsprechende Stelle ausgeschrieben. Bisher wird dies von einem Mitarbeiter miterledigt.

 

Herr Eichert bittet darum, dass auch erfasst wird, welche Kosten die Satzung erzeugt und welche Auswirkungen diese hat. Er bittet ausdrücklich darum, gleich zu Beginn die Kosten zu erfassen um bewerten zu können, wie erfolgreich diese Arbeit war.

 

Dies wird durch Herrn Jekel zugesagt.

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