21.04.2021 - 3.1 Ankündigung einer BV: Jahresabschlussbeschleuni...

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Herr Schmidt, Leiter des Fachbereichs 11 Rechnungswesen und Steuern informiert die Ausschussmitglieder über die Vorbereitung einer Beschlussvorlage in Umsetzung für die Jahresabschlüsse 2018 und 2019.

Herr Exner und Herr Schmidt chten mit der Informationr die sofortige Beschlussfassung in der StVV am 05.05.2021 werben.

Herr Exner führt aus, dass sich der Innenausschuss des Brandenburgischen Landtags ebenso wie der Städte- und Gemeindebund mit der Thematik beschäftigen und nach den Ursachen für die Problematik suchen. Als Gründe werden unflexible Vorschriften und die Komplexität des Themas genannt.

 

Herr Wobeto hat drei Anmerkungen. Erstens sei das System zu kompliziert und gilt es zu vereinfachen. Zweitens können durch die Vereinfachung des Jahresabschlusses nicht bedeutende Bestandteile wie der Forderungsspiegel, der Stand zu den Schulden und zur Ertragslage des Konzerns Potsdam weggelassen werden. Abschließend spricht Herr Wobeto die relativ komplizierte Umstellung zur Doppik an.

Herr Exner antwortet, dass zum Beispiel der Schuldenbericht schon immer Teil des Vorberichts des Jahresabschlusses ist.

Herr Wobeto betont, dass mit Konzern Potsdam nicht nur die Stadt Potsdam, sondern die Stadt Potsdam inklusive aller verbundenen Unternehmen gemeint sei.

 

Frau Dr. Günther hat eine weitere Anmerkung zur Thematik. Sie versteht es als Personal- und Kompetenzmangel, den Rückstand der Jahresabschlüsse nicht ohne die Anwendung der Jahresabschlussbeschleunigung aufholen zu können.

Herr Schmidt antwortet daraufhin, dass es lediglich ein Personalmangel ist. Seit längerer Zeit können Stellen nicht mehr nachbesetzt werden. Langzeitkranke und Erziehende werden im Laufe des Jahres wieder im Beruf erwartet.

In Antwort auf Herrn Wobeto führt Herr Schmidt folgendes aus. Dem Fachbereich ist bewusst, dass die Vereinfachung des Jahresabschlusses zu Lasten der Tiefe geht. Allerdings wird lediglich der Einzelabschluss der Stadt Potsdam in vereinfachter Form erstellt. Der Konzernabschluss wird die verbundenen Unternehmen berücksichtigen. Hierzu findet bereits eine Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt statt.

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