21.04.2021 - 3.2 Rahmenbedingungen zur Haushaltsaufstellung 2022

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Herr Exner erläutert im zweiten Teil zur Haushaltslage die Rahmenbedingungen zur Haushaltsaufstellung 2022. Herr Dr. Wegewitz dankt für die Präsentation, die bereits in der Klausurtagung am vorigen Freitag den Fraktionen zur Verfügung stand. Das Ziel ist die Mittelfristplanung durchzutragen.

 

Herr Anger hat drei Anmerkungen zur Präsentation von Herrn Exner. Der erste Punkt betrifft ein Zitat von Herrn Exner aus dem Jahr 2020. Eine Verabschiedung eines Haushalts bei einer Verschuldung von über 2000€ pro Einwohner sei schwierig. Zweitens habe die BRD die höchste Neuverschuldung seit Gründung beschlossen. Der letzte Punkt betrifft noch kommende Insolvenzen.

Herr Anger ergänzt, dass der Haushalt für 2022 unter diesen Rahmenbedingungen sehr vorsichtig geplant werden sollte, um das Minus, bzw. die Neuverschuldung so klein wie möglich zu halten.

 

Frau Dr. Günther fragt Herrn Exner, welche strategischen Steuerungsmöglichkeiten die Stadtverordneten haben, um bestmöglich auf die bevorstehenden Herausforderungen in der Haushaltsplanung reagieren zu können.

Frau Bartelt erweitert die Frage, in welchem Rahmen die freiwilligen Leistungen ausfallen könnten.

Herr Wobeto möchte erfahren, was die Stadt gegen den Verlust aus der negativen Entwicklung des Finanzausgleichs tun wird.

 

Herr Exner erläutert, dass für die Haushaltsplanung 2022 ein ausbalanciertes System herzustellen ist. Die Stadt hat 194 Millionen Euro an Rücklagen, die ursprünglich für Investitionen gedacht sind. Allerdings sollte die Stadt die Rücklagen eher zum Ausgleich der Steuerverluste der künftigen Jahre nutzen. Die Auswertung der Auswirkungen des Finanzausgleichs haben gezeigt, dass nicht nur die kreisfreien Städte, sondern alle Städte mit mehr als 35000 Einwohnern überproportional am negativen Effekt teilhaben.

Auf die Fragen von Frau Dr. Günther und Frau Bartelt antwortet Herr Exner, dass es freiwillige Konsolidierungsprogramme und eine Aufgabenkritik geben wird. Das Ziel wird sein, die Einschnitte in den freiwilligen Leistungen gezielt vorzunehmen. Des Weiteren ermöglicht ein Doppelhaushalt 2023/24 eine strategische Planung und Vorgehensweise.

 

Herr Dr. Wegewitz schließt den Tagesordnungspunkt.

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