22.04.2021 - 4 Informationen des Jugendamtes

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Frage aus AG Jugendliche im öffentlichen Raum für den Jugendhilfeausschuss/ das Jugendamt

 

Wir finden es sehr wichtig dieses Thema weiter im Blick zu behalten, da die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie junge Menschen sehr belasten. Seit über einem Jahr fehlen ihnen Räume und Möglichkeiten für den Austausch miteinander und für soziale Interaktion. Mit dem langsamen Einsetzen des Frühlings und wärmeren Temperaturen eröffnen sich nun wieder Möglichkeiten für junge Menschen sich draußen und an der frischen Luft zu begegnen.

 

  1. Derzeit entsteht jedoch der Eindruck, dass vermehrt und schwerpunktmäßig Jugendliche im öffentlichen Raum kontrolliert und weggeschickt werden. Welche Strategie verfolgt die Landeshauptstadt beim Umgang mit sich draußen treffenden Jugendlichen?

 

Frau Reisenweber erläutert die Stellungnahme des Ordnungsamtes zum Punkt 1.

 

Der Eindruck möge bei den Betroffenen sicher aufkommen, sei jedoch als Ganzes zu betrachten und habe nichts damit zu tun, die Jugend gezielt im Fokus zu haben.

 

Zu Zeiten der Corona Pandemie mit den einhergehenden Kontaktbeschränkungen wie Alkoholverbot, Maskenpflichtbereichen, Aufenthalten in der Öffentlichkeit, Sperrung von Plätzen und sonstigen Regelungen, die zeitweise oder bis heute durchgehend gelten, ist die Kontrolle der Einhaltung dieser Regelungen eine Hauptaufgabe für die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes.

 

Diese Kontrollen finden im gesamten Stadtgebiet auf Anforderung (Beschwerdeführer teilt z.B. Personenansammlung mit), durch Feststellung von Amtswegen oder planmäßig an häufig auffälligen Bereichen, statt.

 

U.a. gibt es Meldungen zu saufenden, grölenden, Flaschen zerdeppernden Personengruppen, welche häufig aus Jugendlichen bestehen. Auf Nachfrage wissen diese dann meistens nichts von den Regelungen oder wollen es nicht wissen. Diese feiern meist Geburtstage, Corona Partys oder zurzeit Motto Partys zum Abi-Abschluss und das nicht selten in Gruppen von 30 70 Personen.

 

Demgegenüber treffe man auch auf eine breite Masse Jugendlicher und anderer Personen, welche draußen einfach nur mit Freunden das Wetter und die Natur genießen und sich an die Eindämmungsverordnung halten.

 

Wie laufen vorgenannte „Treffen“ vor Ort ab?

 

Die Mitarbeitenden stellen sich den Jugendlichen vor, teilen ihnen den Grund der Kontrolle mit und zeigen die Verstöße auf. Oft sind die Jugendlichen gesprächsbereit, so dass die Mitarbeitenden die Möglichkeit haben die Einzelfallsituation darzulegen. In der Regel werden mündliche Verwarnungen ausgesprochen, ggf. Alkohol und Drogen abgenommen, der Platz muss vom Müll beräumt werden (Müllsäcke werden bereitgestellt) und es wird ein Platzverweis ausgesprochen um den Bestimmungen gerecht zu werden. Wer wiederholt angetroffen wird oder sich den Anweisungen der Mitarbeitenden des Ordnungsamtes widersetzt, muss mit einer Anzeige rechnen.

 

Die Vorgehensweise des Ordnungsamtes sei angemessen und im Rahmen des möglichen Ermessens unter Anwendung der mildesten Mittel. Die Kontrollen und Feststellungen haben nichts mit Stigmatisierung von Jugendlichen zu tun.

 

Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes wünschen sich mehr Verständnis von den Erwachsenen den Jugendlichen gegenüber, damit die diffusen Vorbehalte gegenüber „der Jugend“ in der öffentlichen Wahrnehmung nicht verfestigt werden. Mit den Auswirkungen haben sich die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes tagtäglich in ihrer Arbeit auseinander zu setzen, da in der Folge bei den Erwachsenen eine erhöhte Sensibilisierung und damit einhergehend verstärkt Kontrollhandlungen gegenüber den Jugendlichen eingefordert werden. Das Thema „Jugend im öffentlichen Raum“ sei aus präventiver und ordnungsrechtlicher Sicht ein sehr wichtiges.

 

  1. Derzeit gibt es aktuelle Erkenntnisse dazu, dass der Großteil der Infektionen in Innenräumen stattfinde (Verweis https://www.spiegel.de/wissenschaft/corona-virus-aerosolforscher-warnen-politik-vor-symbolischen-massnahmen-a-afdd3ff8-08e6-4bc0-b59d-66fe0abe3ebe). Sieht die Landeshauptstadt Möglichkeiten, die Maßnahmen des Infektionsschutzes so anzupassen, dass junge Menschen sich unter Einhaltung der Abstandsregeln draußen treffen können?

 

Anschließend erläutert Frau Reisenweber die Stellungnahme des Gesundheitsamtes zum Punkt 2.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam bewege sich im gesetzlichen Rahmen, der vom Bund und Land vorgegeben werde. Dieser Rahmen werde aktuell, in sehr kurzfristigen Abständen, an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst.

 

Im Rahmen der 7. SARS-CoV-2-EindV nnen sich Jugendliche im öffentlichen Raum unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben treffen. Es sind bislang keine gesetzlichen Ausnahmeregelungen für Jugendliche vorgesehen und können auch von der Kommune nicht getroffen werden.

 

Frau Tietz, Frau Schultheiss und Frau Buhr wollen zu dem Sachverhalt gemeinsam eine Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses vorformulieren, in der um Verständnis für die Kinder und Jugendlichen im öffentlichen Raum geworben wird, da diese zahlreiche Monate keine Ausgangsmöglichkeiten hatten. Die Stellungnahme soll dem Jugendhilfeausschuss in der Maisitzung präsentiert werden.

 

Elternbeitragsordnung aktueller Stand

 

Da nicht von allen Trägern alle Angaben vorliegen, konnten bisher nur zwei von fünf Varianten valide berechnet werden. Fachverwaltungsseitig wurde das Ergebnis direkt in eine Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung umgewandelt, welche in der Maisitzung beraten werden sollte. Dies sei jedoch nicht möglich, da die Stadtverordneten eine Prüfung beauftragt haben. Zudem sei man sich verwaltungsintern unsicher, ob die Berechnungen bezüglich der Auswirkungen auf den Haushalt der Realität standhalten würden. Vor dem Hintergrund der sehr angespannten Haushaltslage wolle man hier keine Risiken eingehen. Es wurde vereinbart, dass der Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung entsprechend umgesetzt wird und eine Mitteilungsvorlage in die Stadtverordnetenversammlung im Mai eingebracht werde.

 

Sollte es im kommenden Kitajahr dabei bleiben, dass trägerspezifische Elternbeiträge erhoben werden, sollen diesbezügliche Parameter im Vorfeld durch den JHA beschlossen werden. Der Kitaelternbeirat hatte hierzu ein gutes Beispiel einer anderen kreisfreien Kommune in Brandenburg angeführt. Auch spräche von Seiten der Verwaltung nichts dagegen, dass Einvernehmen im JHA beschließen zu lassen.

 

Nachtrag zum Protokoll: Zwischenzeitlich sind weitere Daten der Träger eingegangen. Im Ergebnis können weitere Varianten berechnet werden. Es ist daher Vorgesehen, die SVV am 02.06.2021 über diesen Zwischenstand zu unterrichten. Die Darstellung der Berechnung der Varianten und ihrer Folgen ist für die Sitzung im August vorgesehen.

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