20.05.2021 - 4 Bürgerfragen

Reduzieren

Frau Krause beantwortet eine Nachfrage zur Kreuzung Reiherbergstraße/Kuhfortdamm bezüglich des Bürgersteiges.

 

Bezüglich der Beräumung „Am Zernsee 2M“ habe Frau Krause noch keine Rückmeldung seitens der Verwaltung erhalten.

 

Frau Böttge informiert über folgendes Anliegen:

 

Anfrage von Anliegern der Reiherbergstraße im Zusammenhang mit der Aufforderung an verschiedene Anlieger zur Herstellung einer Grundstücksfahrt.

 

Fragen:

 

  1. Warum ist es nicht möglich, den über 40 Jahre geduldeten Zustand nicht oder teilbefestigter Zufahrten erst im Zusammenhang mit der Erneuerung des Gehweges abzustellen oder den betroffenen Anliegern zumindest insoweit zeitlichen Aufschub zu gewähren, dass erst nach Vorliegen eines Projektes / einer Planung Vorgaben zur Herstellung der Zufahrten gemacht werden?

 

  1. Auf welche Weise trägt die Stadtverwaltung dafür Sorge, dass bei stärkeren Regenereignissen kein Oberflächenwasser von der Fahrbahn in Richtung Gehweg und in dessen weiterem östlichen Verlauf entlang der Reiherbergstraße bis zum tiefsten Punkt, etwa i.H. des Grundstücks Nr. 58, abläuft, sich dort sammelt und auf private Grundstücke abläuft?

 

Erläuterung Frau Böttge:

 

Im Zusammenhang mit einem undatierten Schreiben an einzelne Anlieger der Reiherbergstraße zur Herstellung einer Grundstückszufahrt wird von Betroffenen gegenüber Unterzeichnender die Bitte geäert, sich dafür einzusetzen, die Grundstückszufahrten ggf. erst im Zusammenhang mit der Erneuerung des Gehweges herzustellen und die Stadtverwaltung namens der betroffenen Anlieger der Reiherbergstraße aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass das auf der Fahrbahn und im oberen Teil des Gehweges anfallende Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird.

 

Nachstehend beigefügte Fotos (dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt) dokumentieren, wie und warum bei stärkeren Regenereignissen Oberflächenwasser von der Fahrbahn in Richtung Gehweg und in dessen weiterem östlichen Verlauf entlang der Reiherbergstraße bis zum tiefsten Punkt, etwa i.H. des Grundstücks Nr. 58, abläuft und sich dort sammelt.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer befürchten, dass auch nach Herstellung der geforderten Grundstückszufahrten Oberflächenwasser von den öffentlichen Flächen auf die privaten Grundstücke abfließen wird und sind daher an einer gemeinsamen Neuordnung durch Stadtverwaltung und Anlieger interessiert. (Gehweg mit leichtem Gefälle in Richtung des Grünstreifens und Anpassung des Gefälles von Fahrbahn und Gehweg zur Oberflächenwasserableitung in den Grünstreifen).

 

In diesem Sinne wird die Stadtverwaltung darum gebeten, vorab Sorge dafür zu tragen, dass kein Oberflächenwasser von öffentlichen Flächen auf private Grundstücke gelangen kann.

Zugleich wird um Erläuterung und Angabe der Rechtsgrundlage dafür gebeten, warum ein mehr als 40 Jahre währender und geduldeter Zustand teil- oder unbefestigter Grundstückszufahrten mit einem so erheblichen zeitlichen Druck verändert werden soll. (Fristsetzung für die Mitteilung, ob die betroffenen Anlieger die Zufahrten eigenverantwortlich herstellen würden, war der 07.05.2021!)

 

 

Frau Böttge richtet die Bitte an Frau Meyhöfer, diese Anfrage einschließlich der Fotodokumentation an den entsprechenden Bereich in der Verwaltung weiterzuleiten.