20.05.2021 - 3 Informationen der Ortsvorsteherin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ortsbeirat Golm
- Datum:
- Do., 20.05.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau Krause informiert über folgendes:
- Begehung der Geiselbergstraße zur Abwasserregelung - Maßnahmebeginn (Überweg mit abgesenktem Bordstein) im Sommer 2021
- Instandsetzung der Reiherbergstraße – Die Fertigstellung befindet sich in den letzten Zügen. Lediglich finden noch Reinigungsarbeiten statt.
Die Ortsbeiratsmitglieder verständigen sich zum Beschluss des Hauptausschusses (Sitzung am 10.03.2021); betr.: Förderung von Prozessen der Bauleitplanung, DS 20/SVV/1267 und bitten die Ortsvorsteherin, das Streitschlichtungsgremium einzuberufen. Aus Sicht des Ortsbeirates ist der Beschluss rechtswidrig, da er die Anhörungsrechte der Ortsbeiräte unzulässig einschränkt. Die Einengung der Anhörung auf eine normative Beteiligung nur im Stadium des Vorentwurfes einer Planung entspricht nicht dem Sinn und Zweck der Regelungen in § 46 BbgKVerf. Zudem ergibt sich die Rechtswidrigkeit des Beschlusses schon allein daraus, dass nach § 4 Abs. 5 Satz 2 des Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Golm gemäß § 23 GemGebRefGBbg ein Einvernehmen mit dem Ortsbeirat zu der verbindlichen Bauleitplanung im Ortsteil herzustellen ist.