20.05.2021 - 11.3 Änderung der Kinderspielplatzsatzung der LHP

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Krause bringt die Vorlage der Verwaltung ein und begrüßt Herrn Lesniak, Bereich Grünflächen, der für Fragen zur Verfügung steht.

 

Ergänzungsantrag:

Frau Marx beantragt folgende Ergänzung:

 

In § 6 wird folgender Absatz 5 eingefügt.

 

Die nicht überbauten Flächen der Kinderspielplätze sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen. Ziel der Begrünung soll eine ausreichende Beschattung des jeweiligen Kinderspielplatzes durch Bäume und Sträucher sein.

 

Begründung:

§ 8 der Brandenburgischen Bauordnung, der die Vorgaben für die Kinderspielplatzsatzungen der Kommunen enthält, legt in Absatz 1 außerdem fest, dass nicht bebaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und außerdem zu begrünen oder zu bepflanzen sind.

 

Damit dies bei der Anlage von Kinderspielplätzen durch die Bauherren auch beachtet wird und nicht übersehen wird, sollte diese Vorgabe in der Kinderspielplatzsatzung der Landehauptstadt Potsdam ausdrücklich bekräftigt werden.

 

Die Hinzufügung, dass das Ziel dieser Begrünung eine ausreichende Beschattung des Kinderspielplatzes durch Bäume und Sträucher sein soll, dient dazu zu erreichen, dass diese Bepflanzung im Regelfall nicht nur der Dekoration, sondern auch der Beschattung der Spielflächen dient.

 

Anschließend wird der Ergänzungsantrag zur Abstimmung gestellt und namentlich abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

1

 

Auf die Frage von Frau Krause bezüglich der Umsetzung der Satzung bei Alt-Eigentümern, antwortet Herr Lesniak, dass ckwirkend diese Änderung der Kinderspielplatzsatzung keine Anwendung findet.

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der DS 21/SVV/0472, zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage