20.05.2021 - 12.4 Beteiligungsrichtlinie Ortsbeiräte

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Krause bringt den Antrag ein. Da kein weiterer Redebedarf besteht, wird er anschließend zur Abstimmung gestellt und namentlich abgestimmt:

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Der Ortsbeirat möge beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur verfahrensmäßigen Umsetzung der einheitlichen und gleichmäßigen Handhabung der Anhörungs-und Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte eine „Beteiligungsrichtlinie Ortsbeiräte zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis Ende des III. Quartales 2021 zur Entscheidung vorzulegen.

 

Im Rahmen der Erarbeitung der Richtlinie ist zu prüfen, in welchen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft die Ortsbeiräte künftig weitergehend beteiligt bzw. angehört werden. Die Ermessensspielräume des §46 Brandenburgischen Kommunalverfassung hinsichtlich möglicher Anhörungs-und Beteiligungsrechte sind im Sinne der Stärkung der Rolle der Ortsbeiräte vollumfänglich auszuschöpfen.

 

Die Ortsvorstehenden sind in die Erarbeitung der Richtlinie einzubeziehen.

 

 

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Anlagen