20.05.2021 - 11.4 Integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Krause Herrn Werner sowie Herrn Hilbert aus dem Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport, die für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Frau Krause informiert über die Videokonferenz am 17.05.2021 mit Frau Noosha Aubel, Beigeordneter Bildung, Kultur, Jugend und Sport zu dieser Beschlussvorlage.

 

Im Ergebnis dieser Videokonferenz sind folgende Änderungs- / Ergänzungsanträge entstanden.

 

Frau Krause bringt folgenden Änderungsantrag ein:

 

Der Beschlusstext wird wie folgt beim Buchstabe 2 f) geändert:

 

2. ….

 

f) Am Standort Pappelallee wird zum Schuljahr 2024/2025 ein vierzügiges Gymnasium errichtet. Das Gymnasium startet zunächst an einem Interimsstandort als zwei bis vierzügiges Gymnasium. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erfolgt die Fortführung des vierzügigen Gymnasiums in massiver Bauweise am Standort Pappelallee.

 

Am Standort Pappelallee wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Gebäude für eine 6/3 gige Gesamtschule errichtet. Nach Fertigstellung zieht die Schule am Schloss (28) dorthin um. Zur Abdeckung zusätzlicher Bedarfe für den 12-jährigen AHR-Bildungsgang wird die Einrichtung von bis zu 2 Hybridzügen am Schulstandort Gesamtschule „Am Schloss“, geprüft und bei bestehendem Bedarf und mit einem entsprechenden Votum der Schulkonferenz umgesetzt.

 

Begründung:

Mit der Schulentwicklungsplanung soll eine moderne, inklusive, flexible und bedarfsgerechte Bildungslandschaft in der Landeshauptstadt gesichert werden. Zu Recht wurde deshalb bereits mit dem Beschluss des vorherigen SEP ein Richtungswechsel hin zu integrierten Schulstandorten mit Schulen, die alle Abschlüsse anbieten, eingeleitet. Die Erfolge des neuen Schulstandortes der Schule „Am Schloss“. Vor diesem Hintergrund muss der Ausbau dieses eines Schulnetzes mit Standorten, die alle Abschlüsse „aus einer Hand“ anbieten, weiter vorangetrieben werden.

Das Brandenburgische Schulgesetz kennt einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgang, keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schulform. Der Bildungsgang AHR wird an Gymnasien, Gesamtschulen, in Hybrid-Zügen und in Form der Leistungs- und Begabtenklassen angeboten. Mit dem vorgelegten Änderungsantrag können Elternwünsche auch nach den verschiedenen Ausformungen des Bildungsganges AHR flexibel umgesetzt werden.

Die sachgerechte Antwort auf Bedarfe, die sich dynamisch verändern, sind Schulstandorte, die sich diesen Bedarfen dynamisch anpassen können. Deswegen sind Hybridzüge, die ein 12-jähriges Abitur unter dem Dach einer Gesamtschule anbieten, gut geeignet, Nachfragespitzen aufzufangen. Wenn der Bedarf sich wieder verändern sollte, können an den Standorten stattdessen zusätzliche Gesamtschulzüge laufen, ohne dass strukturelle und bauliche Veränderungen erforderlich sind. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Einrichtung von Hybridzügen liegt von mindestens zwei bestehenden Gesamtschulstandorten vor.

Insbesondere für die „Schule am Schloss“ muss Vertrauensschutz gelten! Die SuS und ihre Familien haben diese Schule im Vertrauen darauf angewählt, ihr Abitur am Standort Pappelallee abzulegen. Sie haben einen Anspruch darauf, dass die LHP entsprechende Zusagen einhält und zuverlässig umsetzt.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag wird zur Abstimmung gestellt und namentlich abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

 

Frau Krause folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Unter Punkt 2 l ist neu aufzunehmen:

 

Bei positivem Bescheid zur Voruntersuchung Golm Nord und einem positiven Votum im Rahmen der Rahmenplanung Golm für eine Erweiterung der Bebauungsflächen in diesem Bereich, ist der Standort Golm im IKSep bei der jährlichen Prüfung der Bedarfe für einen Kita und Schul-Campus mit aufzunehmen.

 

Begründung:

Bei der Vorstellung der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung durch die Beigeordnete wurde die bisherige nicht-Berücksichtigung in der Planung des Ortsteiles Golm damit begründet, dass nur bei einem weiteren Wachstums des Ortsteiles dieser Bedarf relevant würde. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass der Bedarfsplan jährlich überarbeitet werden kann, um zügig auf schnelle Veränderungen reagieren zu können. Dies sollte dann bereits jetzt mit aufgenommen werden, so dass auch tatsächlich die jährliche Überprüfung an dem Standort Golm mit herangezogen wird.

 

 

Herr Krause beantragt folgende Änderungen zum o.g. Ergänzungsantrag:

 

Unter Punkt 2 l ist neu aufzunehmen:

 

In Golm wird spätestens zum Schuljahr 2029/2030 eine weiterführende Schule vorzugsweise als integrierter Schulcampus - errichtet.

 

Bei positivem Bescheid zur Voruntersuchung Golm Nord und einem positiven Votum im Rahmen der Rahmenplanung Golm für eine Erweiterung der Bebauungsflächen in diesem Bereich, ist der Standort Golm im IKSep bei der jährlichen Prüfung der Bedarfe für einen Kita und Schul-Campus mit aufzunehmen.

 

Begründung:

Zur Abdeckung der bestehenden (und künftigen) Bedarfe im Planungsraum 102 ist die Berücksichtigung eines Schulstandortes in Golm geboten.

 

Bestehende Bedarfe, die für sich allein genommen schon einen Schulstandort rechtfertigen, werden durch geplante Entwicklungen (bspw. Golm-NORD) noch weiter verstärkt, so dass bereits jetzt eine strategische Grundsatzentscheidung zugunsten eines Schulstandortes für eine weiterführende Schule angezeigt ist.

 

Bei der Vorstellung der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung durch die Beigeordnete wurde die bisherige nicht-Berücksichtigung in der Planung des Ortsteiles Golm damit begründet, dass nur bei einem weiteren Wachstums des Ortsteiles dieser Bedarf relevant würde. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass der Bedarfsplan jährlich überarbeitet werden kann, um zügig auf schnelle Veränderungen reagieren zu können. Dies sollte dann bereits jetzt mit aufgenommen werden, so dass auch tatsächlich die jährliche Überprüfung an dem Standort Golm mit herangezogen wird.

 

 

Es schließt sich eine kontroverse Diskussion an. Anschließend wird der Änderungsantrag von Herrn Krause sowie der Ergänzungsantrag zur Abstimmung gestellt.    

 

 

Abstimmung:

Der o.g. Änderungsantrag von Herrn Krause wird zur Abstimmung gestellt und namentlich abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0

 

 

Abstimmung:

Der o.g. Ergänzungsantrag wird zur Abstimmung gestellt und namentlich abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der DS 21/SVV/0518 mit der o.g. Änderung (2 f) und der Ergänzung (2 I), zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage