11.05.2021 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark...

Beschluss:
vertagt
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Die Vorlage wird anhand einer Präsentation durch Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) eingebracht.

Mit der Änderung soll der zwischenzeitlich formulierte Bedarf der Universität Potsdam nach Erweiterungsflächen für die Hochschulnutzung Rechnung getragen werden. Die zunehmende Nachfrage am Standort Golm steht im Zusammenhang mit diversen Standortverschiebungen.

 

Da die vorgesehene Nutzung als Hochschulstandort von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 129 „Nördlich In der Feldmark“ abweicht, soll zur städtebaulichen Ordnung und planungsrechtlichen Sicherung der Flächen für die Erweiterung der Universität Potsdam am Standort Golm im Änderungsverfahren im entsprechenden Teilbereich ein Sondergebiet „Hochschule“ festgesetzt werden. Es sind neben den Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 129 keine nennenswerten Entwicklungspotenziale in Golm mehr vorhanden. Da eine Nutzung durch die Universität zudem nicht aus den Darstellungen des aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann, soll dieser ebenfalls geändert werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren für den Bereich „Nördlich In der Feldmark“ (20/17).

 

Die Möglichkeiten und denkbaren Inhalte des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zwischen der Grundstückseigentümerin und der Landeshauptstadt Potsdam werden gegenwärtig sondiert. Es ist vorgesehen, einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, zu dessen Zustimmung eine andere Beschlussvorlage erstellt wird.

 

 

Frau Reimers informiert, dass sich die Ortsvorsteherin Frau Krause entschuldigen lässt und mitteilt, dass sich der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 20.05.2021 nochmal zu dieser Vorlage verständigen wird.

 

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, das Ergebnis aus dem Ortsbeirat abzuwarten und die Vorlage erneut am 25.05.21 auf die Tagesordnung des SBWL-Ausschusses zu nehmen.

 

 

Herr Jäkel unterstützt das Vorgehen und bitten den Ausschuss 2 Tage vorher über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

 

Der SBWL-Ausschuss erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden.

 

 

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