11.05.2021 - 4.3 Uferweg Griebnitzsee, Ergebnisse des OVG-Urteil...

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Der Ausschussvorsitzende macht aufmerksam, dass die Mitteilungsvorlage nicht in den SBWL-Ausschuss überwiesen worden ist, jedoch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 174 "Griebnitzsee-Ufer" angesprochen wird.

 

 

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) informiert, dass gegen den Bebauungsplan Nr. 125 "Griebnitzsee-Ufer" 20 Normenkontrollanträge von Grundstückseigentümern und Anliegern beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gestellt und verhandelt wurden. Mit dem Urteil vom 11.12.2019 hat das OVG den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Die Nichtzulassungsbeschwerde der LHP über die Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26.11.2020 zurückgewiesen.

Die Mitteilungsvorlage legt die relevanten Punkte der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes und deren rechtliche Würdigung durch einen von der Landeshauptstadt Potsdam beauftragten Rechtsgutachter als auch eine Bewertung im Hinblick auf Konsequenzen und die weitere Verfahrensweise dar. Vorgeschlagen wird ein erneutes Bebauungsplanverfahren, dessen Einleitung mit der Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 174 "Griebnitzsee-Ufer" (siehe nachfolgender TOP) vorliegt.

Zusätzlich wird in der Anlage "Exkurs Umstegungen" die Prüfung des Baus von befristeten Umstegungslösungen im Griebnitzsee vorgenommen. Die Anlage trägt dem Prüfauftrag durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2021 (DS 20/SVV/1138) Rechnung.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Kirsch hinsichtlich der Verwendung des Wortes Sperre teilt Frau Holtkamp mit, dass der Begriff der Sperrung nicht im rechtlichen Sinn gemeint war, sondern in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit, dass diese Fläche zurzeit nicht öffentlich zugänglich ist.

 

 

Herr Kirsch fragt, wer der von der Stadt beauftragte Gutachter und wo das Gutachten einsehbar sei.

 

 

Frau Holtkamp antwortet, dass das Gutachten durch den Bereich Recht beauftragt worden ist und die Akteneinsicht beantragt werden könne.

(Ergänzung im Nachgang der Sitzung: Name des Rechtsgutachters: Prof. Dr. Gerd Schmidt-Eichstaedt)

 

 

Herr Said äert, dass er sich das Gutachten angesehen habe und im Punkt 2 benannte Punkte, wie Sicherheit für die Anwohner, Zäune höher, regelmäßige Kontrollgänge des Ordnungsamtes und bessere Beleuchtung eher für Brennpunkte in der LHP erforderlich wären.

 

 

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